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EQS-Adhoc: Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

Veröffentlicht am 28.03.2023, 18:37
Aktualisiert 28.03.2023, 18:45
© Reuters.

Wienerberger (VIE:WBSV) AG: ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

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EQS-Ad-hoc: Wienerberger AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt neues

Aktienrückkaufprogramm

28.03.2023 / 18:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

Rückkauf von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu rund 0,9% des

Grundkapitals von Wienerberger geplant

Wien, 28. März 2023 - Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf

Grundlage der Ermächtigung, die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung

vom 3. Mai 2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 3. Mai

2022 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie

am 5. Mai 2022 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde,

beschlossen, im Zeitraum vom 31. März 2023 (einschließlich) bis

voraussichtlich 3. Mai 2023 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der

Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt

können bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 0,9%

des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs zwischen mindestens EUR

1,00 und maximal EUR 32,50 je Aktie rückerworben werden. Der maximale

Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkauprogramm beträgt EUR

26.000.000. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien sowohl als

Transaktionswährung für Unternehmensakquisitionen als auch zu anderen

Zwecken gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai

2022 zu verwenden. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die

Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG haben.

Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt.

Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von

Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und

die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7

Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den

durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii)

allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende

Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der

Wienerberger AG ( https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html)

veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches

Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung

der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum

Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.

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28.03.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.

www.eqs.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Wienerberger AG

Wienerbergerplatz 1

1100 Wien

Österreich

Telefon: +43 1 60 192-0

Fax: +43 1 60 192-10159

E-Mail: office@wienerberger.com

Internet: www.wienerberger.com

ISIN: AT0000831706

Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 1594739

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1594739 28.03.

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