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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof verweist einen Streit um unterschiedlich hohe Zulagen für Nachtschichten in der Lebensmittelindustrie zurück nach Deutschland. Der EuGH teilte am Donnerstag mit, dass die EU-Charta, auf die sich zwei Kläger beriefen, in dieser Auseinandersetzung keine Anwendung finde. Damit ist der Fall keine Frage des Europäischen Rechts.
Hintergrund sind Fälle aus Deutschland. Zwei Mitarbeiter von Coca-Cola (NYSE:KO) haben Nachtarbeit im Schichtbetrieb geleistet. Sie machten vor den deutschen Arbeitsgerichten eine Ungleichbehandlung geltend, da nach dem Manteltarifvertrag für regelmäßige Nachtarbeit nur 20 Prozent Zuschlag gezahlt werden, während der Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit bei 50 Prozent liegt.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich Ende 2020 mit Fragen an den EuGH gewandt. Jetzt muss das deutsche Gericht im Fall endgültig entscheiden, ob der Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz verletzt ist.
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