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Gerichtshof verurteilt Polen wegen geplanter Auslieferung nach China

Veröffentlicht am 06.10.2022, 15:45
Aktualisiert 06.10.2022, 16:00
© Reuters

STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen im Zusammenhang mit der geplanten Auslieferung eines Häftlings nach China zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Der Mann befinde sich unangemessen lang in Haft und sei durch das drohende Strafverfahren in China Folter und anderen Formen von Misshandlung ausgesetzt, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit. (AZ: 37610/18)

Der Mitteilung zufolge wurde der Mann 2016 wegen internationalen Telekommunikationsbetrugs von Interpol gesucht und 2017 in Polen verhaftet. China forderte daraufhin seine Auslieferung. Einen Asylantrag des gebürtigen Taiwanesen lehnte Polen ab. Seitdem sitzt er in Haft, die regelmäßig verlängert wurde. Er klagte vor dem EGMR, dass seine Auslieferungshaft willkürlich und unangemessen lang sei und ihm bei einer Auslieferung nach China Folter und ein unfaires Strafverfahren drohten.

Der Gerichtshof gab dem Mann recht. Die Richter stellten fest, dass die Lage in chinesischen Gefängnissen mit einer "allgemeinen Gewaltsituation" gleichzusetzen sei. Der Mann sei bei einer Auslieferung nach China dem Risiko von Misshandlungen ausgesetzt. Außerdem hätten die polnischen Behörden den üblichen Zeitraum für ein solches Auslieferungsverfahren nicht eingehalten. Polen muss dem Mann deswegen nun insgesamt 18 000 Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

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