Berlin, 16. Okt (Reuters) - Bei der Neuregelung der Grundsteuer zeichnet sich nach Einschätzung von Grünen und FDP eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verabschiedung des Vorhabens am Freitag im Bundestag ab. Vertreter beider Oppositionsfraktionen signalisierten am Mittwoch Zustimmung. "Ich gehe davon aus, dass dies gelingt", sagte der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Stefan Schmidt, der Nachrichtenagentur Reuters. Der Finanzausschuss des Bundestages werde dafür am Nachmittag voraussichtlich den Weg frei machen. Auch aus der FDP-Fraktion hieß es, es sehe nach einer Einigung aus.
"Die Kommunen brauchen diese Einnahmequelle", sagte Schmidt. "Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Kompromiss zu." Den Bedenken der FDP, dass eine zweifache Steuererklärung vermieden werden müsse, habe die Koalition aus Union und SPD durch eine erneute Änderung einer Protokollerklärung Rechnung getragen, sagte der Grünen-Politiker. Für die Grundsteuerreform sind Union und SPD auf die Zustimmung von FDP und Grünen angewiesen, da das Grundgesetz geändert wird und dies nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich ist. Auch der Bundesrat muss noch vor Jahresende zustimmen. Schmidt zeigte sich zuversichtlich, dass der nun gefundene Kompromiss von den Ländern mitgetragen werde, da die Details weitgehend mit allen Ländern abgestimmt seien.
Schmidt verwies darauf, dass ohne eine Reform vor Jahresende die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen wegfiele. Diese spülte zuletzt rund 14 Milliarden Euro in die Kasse n der Kommunen. Die Reform wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich.
Die Grünen stimmen laut Schmidt "mit ein wenig Zähneknirschen" zu, weil die Koalition der Forderung nicht gefolgt sei, der Abwälzung der Grundsteuer vom Eigentümer auf Mieter einen Riegel vorzuschieben. Auch die Öffnungsklausel, wonach einzelne Länder von der Bundesregelung abweichen können, sehe er kritisch. Erreicht hätten die Grünen aber, dass die ab 2025 geplante Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke nicht auf Gebiete mit Wohnungsnot beschränkt werde.