SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt am Mittwoch (9.15 Uhr) mündlich eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen. Beigeladen sind die zum Volkswagen (ETR:VOWG) Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt, mit welchen es in der Vergangenheit die Durchführung eines Software-Updates als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt hat.
Die DUH ist nach Gerichtsangaben der Ansicht, dass auch nach den Software-Updates weiterhin unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet würden. Betroffen sind nach Angaben des Gerichts 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen Konzerns. Die DUH beanstandet unter anderem die Verwendung sogenannter Thermofenster. Das KBA und die Beigeladenen sind den Angaben zufolge der Ansicht, dass die von den Herstellern verwandte Software den Vorschriften des Unionsrechts entspreche.
Um die sogenannten Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht einen ähnlich gelagerten Fall verhandelt und der DUH im wesentlichen recht gegeben (Az 3 A 113/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.