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KORREKTUR/ROUNDUP 2/EU-Kommission beendet Verfahren gegen Deutschland

Veröffentlicht am 01.06.2023, 15:52
Aktualisiert 01.06.2023, 16:15
© Reuters.

(Im 2. Absatz, 1. Satz, wurde die erwartete Strafhöhe korrigiert. Die zunächst verwendeten Zahlen aus dem Jahr 2022 wurden von der Bundesregierung mittlerweile angehoben. Die Strafe wäre nach neuesten Berechnungen höher ausgefallen. Zudem wurde der 2. Satz im 2. Absatz gestrichen, da es entgegen früherer Angaben zunächst unklar war, ob das tägliche Zwangsgeld rückwirkend hätte verhängt werden können.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland entgeht im Streit um nitratbelastetes Wasser einer Millionenstrafe der EU. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag bestätigte, stellte die Behörde ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik ein. Am Mittwoch waren in Berlin neue Düngeregeln auf den Weg gebracht worden.

Im Fall einer Verurteilung hätten Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium eine Strafe in Höhe von mindestens 17,25 Millionen Euro und ein Zwangsgeld von bis zu 1,1 Millionen Euro täglich gedroht.

Der Streit über die Belastung durch Dünger läuft seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland bereits im Juni 2018 wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hatte. Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Bereits 2020 waren nach zähen Verhandlungen strengere Düngeregeln in Kraft getreten. Die EU-Kommission kritisierte diese aber Mitte 2021.

Auch die 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung komme möglicherweise dem EuGH-Urteil nicht nach, schrieb EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius an die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Ex-Bundesagrarministerin Julia Klöckner (ETR:KCOGn) (CDU). Der EU-Kommissar bemängelte unter anderem, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen gewesen seien.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Etappenziel. VKU-Vizepräsident Karsten Specht betonte: "Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen." Bund und Länder müssten alle versprochenen Maßnahmen rasch und umfassend umsetzen. Der VKU vertritt mehr als 1500 kommunalwirtschaftliche Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Wasserversorgung.

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