Eilmeldung
Investing Pro 0
👀 Wie sehen die Portfolios von Bezos, Buffett und Berkowitz aus? Daten freischalten

ROUNDUP 2: VW-Dieselskandal - Porsche SE erzielt Teilerfolg vor Gericht

Veröffentlicht am 29.03.2023 13:29
Gespeichert. Lesezeichen ansehen.
Dieser Artikel wurde bereits unter Lesezeichen gespeichert
 
© Reuters.
 
VOWG
-0,79%
Einem Portfolio hinzufügen/entfernen
Zur Watchlist hinzufügen
Position hinzufügen

Position erfolgreich hinzugefügt zu:

Benennen Sie Ihr Beteiligungsportfolio
 
P911_p
+0,45%
Einem Portfolio hinzufügen/entfernen
Zur Watchlist hinzufügen
Position hinzufügen

Position erfolgreich hinzugefügt zu:

Benennen Sie Ihr Beteiligungsportfolio
 

(mehr Details)

STUTTGART (dpa-AFX) - Die Anteilseigner der VW -Dachgesellschaft Porsche (ETR:P911_p) SE (PSE) haben schlechte Karten, im Zuge des Dieselskandals Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Musterentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. An ihm müssen sich die Landgerichte nun orientieren. Im Grunde ging es um Vorwürfe gegen den Volkswagen (ETR:VOWG) -Großaktionär, zu spät über den Abgasskandal und seine Aufdeckung durch die US-Behörden 2014 und 2015 informiert zu haben. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Zur damaligen Zeit war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der PSE und Hans Dieter Pötsch Finanzvorstand bei beiden Unternehmen. Für die Pflicht zur Veröffentlichung einer Börsenmitteilung reiche nicht aus, wenn die Doppelvorstandsmitglieder von dem Dieselskandal und seiner Aufdeckung nur wussten, weil sie in ihrer Funktion als VW-Vorstände informiert gewesen seien, urteilte das Oberlandesgericht. Denn in diesem Fall seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Doppelvorstandsmitglieder hätten die Informationen nur weitergeben dürfen, wenn sie von der Verschwiegenheitspflicht von Europas größtem Autobauer befreit worden wären.

Außerdem war die VW-Dachgesellschaft nach Auffassung des 20. Zivilsenats nicht verpflichtet gewesen, den Kapitalmarkt schon im Juni 2008 über die Abgasmanipulation bei VW-Dieselfahrzeugen zu informieren. Die Vernehmung der bis Ende 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder Wendelin Wiedeking und Holger Härter hätten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Wissen über die illegalen Abschalteinrichtungen hatten.

Die PSE hielt die Klagen von Anfang für "offensichtlich unbegründet". Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen. Die Entscheidung vom Mittwoch begrüßte die Holding. Damit habe das OLG die Auffassung der Porsche SE bestätigt, sagte ein PSE-Sprecher

Die Kläger betonten hingegen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend machte. Insgesamt stehen Schadensersatzforderungen von rund 929 Millionen Euro im Raum.

Die Porsche SE hatte bereits im vergangenen September einen Etappensieg bei ihren Rechtsstreitigkeiten errungen. Damals erlitten Anleger in Celle in einem Musterverfahren über die VW-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 eine empfindliche Niederlage. Da ging es um Schadenersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro plus Zinsen.

Porsche SE Vorstandschef Pötsch sagte kürzlich anlässlich der Bilanzpressekonferenz: "Wir betrachten sämtliche gegen die Porsche SE erhobenen Klagen als unbegründet und teilweise auch als unzulässig. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir uns in sämtlichen noch anhängigen Verfahren durchsetzen werden.

ROUNDUP 2: VW-Dieselskandal - Porsche SE erzielt Teilerfolg vor Gericht
 

Verwandte Beiträge

Kommentieren

Community-Richtlinien

Wir möchten Sie gerne dazu anregen, Kommentare zu schreiben, um sich mit anderen Nutzern auszutauschen. Teilen Sie Ihre Gedanken mit und/oder stellen Sie anderen Nutzern und den Kolumnisten Fragen. Um jedoch das Niveau zu erhalten, welches wir wertschätzen und erwarten, beachten Sie bitte die folgenden Kriterien:

  • Bereichern Sie die Unterhaltung
  • Bleiben Sie beim Thema. Veröffentlichen Sie nur Texte, die zu den genannten Inhalten passen. 
  • Respektieren Sie einander. Auch negative Meinungen und Kritik kann positiv und diplomatisch ausgedrückt werden. 
  • Benutzen Sie die anerkannten Ausdrucks- und Rechtschreibregeln. 
  • Beachten Sie: Spam, Werbenachrichten und Links werden gelöscht. 
  • Vermeiden Sie Profanität, Beleidigungen und persönliche Angriffe auf Kolumnisten oder andere Nutzer. 
  • Bitte kommentieren Sie nur auf Deutsch.

Diejenigen, die die oben genannten Regeln missachten, werden von der Webseite entfernt und können sich in der Zukunft je nach Ermessen von Investing.com nicht mehr anmelden.

Was denken Sie?
 
Sind Sie sicher, dass Sie diesen Chart löschen möchten?
 
Senden
Posten auf
 
Angehängten Chart durch einen neuen Chart ersetzen?
1000
Sie sind gegenwärtig aufgrund von negativen Nutzerbeurteilungen von der Abgabe von Kommentaren ausgeschlossen. Ihr Status wird von unseren Moderatoren überprüft.
Warten Sie bitte eine Minute bis zur erneuten Abgabe Ihres Kommentars.
Danke für Ihren Kommentar. Bitte beachten Sie, dass alle Kommentare erst nach vorheriger Überprüfung durch unsere Moderatoren veröffentlicht werden und deshalb nicht sofort auf unserer Webseite erscheinen können.
 
Sind Sie sicher, dass Sie diesen Chart löschen möchten?
 
Senden
 
Angehängten Chart durch einen neuen Chart ersetzen?
1000
Sie sind gegenwärtig aufgrund von negativen Nutzerbeurteilungen von der Abgabe von Kommentaren ausgeschlossen. Ihr Status wird von unseren Moderatoren überprüft.
Warten Sie bitte eine Minute bis zur erneuten Abgabe Ihres Kommentars.
Chart zum Kommentar hinzufügen
Sperre bestätigen

Sind Sie sicher, dass Sie %USER_NAME% sperren möchten?

Dadurch werden Sie und %USER_NAME% nicht mehr in der Lage sein, Beiträge des jeweils anderen auf Investing.com zu sehen.

%USER_NAME% wurde erfolgreich zu Ihrer Sperrliste hinzugefügt.

Da Sie diese Person entsperrt haben, müssen Sie 48 Stunden warten, bevor Sie sie wieder sperren können.

Diesen Kommentar melden

Sagen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Kommentar

Kommentar markiert

Vielen Dank!

Ihre Meldung wurde zur Überprüfung an unsere Moderatoren geschickt
Mit Google registrieren
oder
Registrierung