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ROUNDUP 2/Verfahren gegen Ex-Solarworld-Chefs: Beklagte wollen keinen Vergleich

Veröffentlicht am 23.02.2023, 17:12
Aktualisiert 23.02.2023, 17:15
© Reuters

(aktualisierte Fassung)

BONN (dpa-AFX) - Im Verfahren gegen den Unternehmer Frank Asbeck (63) und vier weitere Ex-Vorstandsmitglieder des ehemaligen Solarmodule-Herstellers Solarworld (F:SWVKk) ist kein Ende in Sicht. Vor dem Bonner Landgericht unternahm der Vorsitzende Richter Uwe Schneiders am Donnerstag den Versuch, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Doch die Beklagtenseite lehnte ab - es handele sich um "haltlose Vorwürfe in unfassbarem Maße", sagte einer der Anwälte.

Der Kläger und Insolvenzverwalter Horst Piepenburg, der den fünf Managern Insolvenzverschleppung vorwirft und 731 Millionen Euro verlangt, zeigte zwar grundsätzliche Bereitschaft zum Vergleich. Mit einer "Vergleichsbotschaft" aktiv darum werben werde er aber nicht, sagte er.

Der Richter gab zudem Überlegungen bekannt, ein Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag zu geben. Sollte tatsächlich so ein Gutachten erstellt werden, würde dies das Verfahren verlängern.

Aus Sicht des Klägers Piepenburg hätte der Insolvenzantrag von Solarworld schon im Juli 2016 und nicht erst im Mai 2017 gestellt werden müssen. Die von der Firma getätigten Zahlungen im Zeitraum zwischen diesen Daten will er erstattet bekommen und dafür den damaligen Vorstand in Haftung nehmen. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen sei damals zwar unter Druck gewesen, habe angesichts sehr guter Technologien und einer starken Marke aber noch Chancen am Markt gehabt, argumentieren sie.

Ein kurioser Streitpunkt in dem Verfahren ist die Frage, was mit den digitalen Unterlagen des Unternehmens nach dem Insolvenzantrag im Mai 2017 passiert ist. Die Beklagten haben das Recht auf Einsicht in solche Unterlagen, um sich vor Gericht verteidigen zu können. Allerdings hat der Insolvenzverwalter Piepenburg keinen Überblick mehr über den Verbleib des immensen Datenbestandes, der auf verschiedene Server ausgelagert wurde. Manche Unterlagen sind unauffindbar, darunter das Mailpostfach eines Ex-Vorstandsmitglieds.

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Der Piepenburg-Anwalt Ingo Gerdes warf der Beklagtenseite vor, zu viel und zu ungenau zu fordern - er könne bei dem "gigantisch großen Datenvolumen" kein Tor öffnen und einfach alles zur Ansicht rausräumen.

Verärgert über die Ausführungen von Piepenburg und dessen Anwalt Gerdes ergriff der Beklagte Asbeck am Ende des Verhandlungstages selbst das Wort, statt seinen Anwalt sprechen zu lassen. Asbeck warf Piepenburg vor, die Daten damals "verschludert" zu haben. Dieser hätte umgehend ein richtiges Back-up, eine Sicherung, machen müssen. "Sie haben ihr Handwerk nicht richtig gemacht."

Der Richter forderte von den Klägern eine "klare Aussage", ob es damals eine Datensicherung gegeben habe und ob die Daten in ihrem damaligen Zustand noch verfügbar seien. Zugleich stellte er klar, dass sich Lücken in den Unterlagen zum Nachteil der Kläger auswirken könnten.

Das einstige Vorzeigeunternehmen Solarworld bekam im vergangenen Jahrzehnt schrittweise immer mehr Schlagseite, Billig-Konkurrenz aus China machte dem deutschen Ökounternehmen schwer zu schaffen. Nach der ersten Insolvenz 2017 scheiterte der Neustart mit einer Nachfolgefirma schon 2018. Am 26. Oktober 2023 soll das Verfahren am Bonner Landgericht weitergehen.

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