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ROUNDUP: Bis zu zehn Jahre Haft für millionenschweren Corona-Subventionsbetrug

Veröffentlicht am 01.06.2023, 16:07
Aktualisiert 01.06.2023, 16:15
© Reuters

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HAMBURG (dpa-AFX) - Mehr als drei Millionen Euro an Corona-Hilfen hat sich eine Betrügerbande nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg im Jahr 2021 vom Staat auszahlen lassen. Das Gericht verurteilte fünf Angeklagte am Donnerstag zu teilweise langen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte erhielt zehn Jahre Gefängnis, zwei weitere Angeklagte sieben und fünf Jahre. Sie wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs in 80 Fällen schuldig gesprochen. Sie hatten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen April und Oktober 2021 insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro beantragt. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge von gut drei Millionen Euro an.

Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter für die Bande tätig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-Jährige bekam zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32 Jahre alte Frau des Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Mit den Strafen blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorgehe, hätten die Angeklagten vorsätzlich gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Hansen. Die Begehungsweise sei geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu gefährden. Die Angeklagten sollen unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gekauft und die Taten mit Hilfe von Strohmännern verübt haben.

Der 34 Jahre alte Chef der Bande machte im Prozess zwar Angaben, wie Hansen erklärte. Er habe seine Aussage aber an der Aktenlage ausgerichtet. Seine Erklärung sei nicht überzeugend und nicht von Reue geprägt gewesen.

Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter habe zwar fast alles zugegeben, aber nur ganz pauschal, spät und nach Aktenlage ausgesagt. Fragen habe er nicht beantworten wollen. Das habe seiner Glaubwürdigkeit nicht geholfen, sagte Hansen. Er erhielt sieben Jahre Haft. Auch ein 23 Jahre alter Mitangeklagter habe lediglich nach Kenntnis der Aktenlage ausgesagt. Ihn verurteilte das Gericht zu fünf Jahren Haft.

Die hohe Strafe von acht Jahren für den Buchhalter begründete das Gericht mit der erforderlichen Generalprävention. Das Strafmaß müsse abschreckend wirken. Der 48-Jährige habe eine Schlüsselstellung innegehabt. Von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern könne erwartet werden, dass sie grundsätzlich ehrlich handelten.

Einzig der angeklagten Frau nahm die Kammer Reue ab. Darum setzte das Gericht ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Die 32-Jährige muss allerdings 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

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