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ROUNDUP: Regierung will Krankenpflege entlasten - Kliniken drohen Strafen

Veröffentlicht am 07.07.2022, 12:52
Aktualisiert 07.07.2022, 13:00
© Reuters.

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BERLIN (dpa-AFX) - Deutschlands Krankenhäuser sollen künftig so viele Krankenpflegerinnen und -pfleger beschäftigen müssen, wie für eine gute Pflege tatsächlich gebraucht werden. Dazu will die Bundesregierung in drei Stufen ein Instrument zur Personalbemessung einführen, wie am Donnerstag aus Regierungskreisen verlautete. Kliniken, die die geplanten neuen Vorgaben nicht erfüllen, sollen demnach spätestens ab 2025 mit Sanktionen bestraft werden, wie es hieß.

Wie groß die Lücken und der Frust in der Krankenpflege sind, zeigt sich derzeit etwa in Nordrhein-Westfalen. Seit zehn Wochen kämpfen Beschäftigte dort an sechs Universitätskliniken mit Ausständen für bessere Arbeitsbedingungen. Der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Essen, Professor Jochen A. Werner, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Versorgung sei "massiv" beeinträchtigt. Der Personalmangel werde durch die Streikmaßnahmen und durch coronabedingte Ausfälle verschärft. Es komme bereits mitunter zu "akut bedrohlichen Situationen".

Um die Lage längerfristig generell zu verbessern, sollen Patientinnen und Patienten künftig täglich in acht sogenannte Leistungsstufe eingeteilt werden. So heißt es in einer Erläuterung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu dem geplanten neuen Instrument, auf die in der Regierung verwiesen wurde. Vorgesehen sind demnach vier Stufen in der Grundpflege und vier Stufen in der Spezialpflege. Für jede Stufe soll in Minuten festgelegt werden, wie lange für die Pflege gebraucht wird.

In der Summe soll sich so ein Zeitwert pro Patient ergeben, wobei weitere Berechnungsgrößen ("Grund- und Fallwerte") dazukommen sollen. Unterm Strich soll so der Bedarf an Pflegepersonal abgebildet werden, so die Krankenhausgesellschaft. Der offiziell festgelegte Bedarf an Pflegezeit pro Patientin oder Patient wird durch das neue Instrument demnach im Schnitt voraussichtlich um 8,1 Prozent steigen.

Mit Eckpunkten, die nun von der Regierung an die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition geschickt wurden, soll die Gesetzgebung für die Reform vorbereitet werden. Eine Erprobungsphase ist ab 1. Januar 2023 geplant, wie es in den Regierungskreisen weiter hieß. Beteiligt werden soll dabei vorerst eine "repräsentative Auswahl" an Krankenhäusern.

Ab 1. Januar 2024 soll das Personalbemessungsinstrument verpflichtend in allen Kliniken eingesetzt werden. Wenn für eine Klinik allerdings tarifvertragliche oder anders vertraglich getroffene Vereinbarungen zur Entlastung des Pflegepersonals vorliegen, dann sollen die Kliniken das neue Instrument nicht anwenden müssen. Dann sollen auch keine Sanktionen drohen. Wie es in den Regierungskreisen weiter hieß, wäre ein Entlastungstarifvertrag, wie ihn die Uniklinik-Beschäftigten in NRW derzeit zu erkämpfen versuchen, eine solche mögliche Alternative zum geplanten Personalbemessungsinstrument.

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