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Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht aufgehoben

Veröffentlicht am 16.08.2021, 10:45
Aktualisiert 16.08.2021, 11:05
© Reuters.  Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht aufgehoben

Vor zwei Wochen gingen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Schulferien zu Ende. Einige Ansteckungen mit dem Coronavirus sind in Schulen des Landes seitdem festgestellt worden, doch unabhängig davon ist in MV ab sofort die Maskenpflicht in den Bildungseinrichtungen aufgehoben. Das gilt laut dem Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Pausenhof.

Große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen

Bettina Martin Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin

Über die Aufhebung der Maskenpflicht in MV wird kräftig gestritten. „Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, meint Bettina Martin (SPD), Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin.

Allerdings könnte die Maskenpflicht wieder eingesetzt werden, wenn im Rahmen der Ampelregelung an drei Tagen in Folge Warnstufe orange oder eine höhere Gefährdungslage gilt. Landesweit zeigt die Ampel derzeit in Rostock (Stadt) orange an, in Schwerin und Ludwigslust-Parchim wird auf der Warnkarte gelb angezeigt, alle übrigen Gebiete sind grün, darunter auch Rostock (Landkreis). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in MV derzeit bei 25,1, vollständig gegen die Atemwegserkrankung geimpft ist in dem Bundesland 56,3 Prozent der Bevölkerung.

Umgang mit Ansteckungsfällen in SchulenUm mögliche örtlich geballte Ansteckungen zu erkennen, müssen sich alle Beteiligten des Schulbetriebs in Mecklenburg-Vorpommern zweimal in der Woche testen lassen. Das gilt nicht für Personen, die nachweislich von Covid-19 genesen sind oder eine Impfung vollständig abgeschlossen haben. Werden Ansteckungen festgestellt, werden in MV keine ganzen Klassenverbände in Abschottung geschickt, sondern die Kontaktpersonen müssen sich täglich einem Test unterziehen und vorerst wieder einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Baden-Württemberg: Alltagserleichterungen für Geimpfte und Genesene

Auch in Baden-Württemberg sind an diesem Montag, den 16. August, Änderungen in Kraft getreten. Diese sorgen vor allem für Menschen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben, für Alltagserleichterungen.

Das Gebot, in öffentlichen geschlossenen Räumen eine Maske tragen zu müssen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, bleibt allerdings bestehen.

Ungeimpfte: Testpflicht in vielen Bereichen des Alltags

Wer nicht geimpft ist, muss in Baden-Württemberg in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests (höchstens 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen können. Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Kulturstätten wie Museen, Sporteinrichtungen, Körperpflegebetrieben, Gaststätten sowie bei allen Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen.

Diese Regelung ist landesweit einheitlich und laut Landesregierung unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Nicht betroffen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schulpflichtige. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Freiluft-Sportstätten sowie religiöse Veranstaltungen.

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