(Im letzten Satz des 1. Absatzes wurde durch die Ergänzung "Südafrika machte demnach geltend" klargestellt, dass die Anschuldigung seitens Südafrika erhoben wurde. Im 2. Absatz, zweiter Satz Regierungssitz berichtigt auf Pretoria (statt: Johannesburg).)
DEN HAAG (dpa-AFX) - Südafrika hat Israel vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen vorgeworfen. In der am Freitag eingereichten Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wird zudem verlangt, dass Israel zur Einstellung seiner Angriffe in Gaza aufgefordert wird, teilte der IGH mit. Südafrika machte demnach geltend, die Handlungen der israelischen Streitkräfte hätten "einen völkermörderischen Charakter", da sie auf die Vernichtung der Palästinenser in diesem Gebiet abzielen würden.
Südafrika beruft sich bei der Klage auf die UN-Völkermordkonvention, da sowohl es selbst sowie auch Israel die Konvention unterzeichnet hätten. Die Regierung in Pretoria unterhält traditionell gute Beziehungen zu den palästinensischen Gebieten. Südafrikanische Politiker haben wiederholt Vergleiche zur Apartheid-Politik in der Vergangenheit in ihrem eigenen Land gezogen.
Der IGH soll laut Statut Konflikte zwischen Staaten möglichst friedlich beilegen. Seine Urteile sind in der Regel bindend. Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UN-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden.
Israel wies die Klagsankündigung Südafrikas umgehend und entschieden zurück. "Die Klage Südafrikas entbehrt sowohl der faktischen als auch der juristischen Grundlage", schrieb ein Sprecher des israelischen Außenministeriums auf X, vormals Twitter, am Freitagabend. "Südafrika arbeitet mit einer Terrororganisation (Hamas) zusammen, die zur Zerstörung des Staates Israel aufruft." Für das Leid der Palästinenser im Gazastreifen sei allein und ausschließlich die Hamas verantwortlich. Bei der militärischen Bekämpfung der Hamas tue Israel alles, um den Schaden für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten.