LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - In einem Rechtsstreit mit dem Essener Energiekonzern RWE um Preiserhöhungen bei Gas haben Kunden vor Gericht gute Chancen. Eine Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfahl am Donnerstag, Preisänderungsklauseln in Gasverträgen für Sonderkunden zu verwerfen. Die Klauseln, nach denen Lieferanten unter bestimmten Umständen die Preise einseitig ändern können, seien intransparent und benachteiligten die Kunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die die Rechte von 25 RWE-Kunden vertritt. Dabei geht es um Preiserhöhungen der RWE in den Jahren 2003 bis 2005.
Der EuGH folgt meistens, aber nicht immer, dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen./mt/DP/enl
Der EuGH folgt meistens, aber nicht immer, dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen./mt/DP/enl