IRW-PRESS: MINDORO LTD: Mindoro und TVI unterzeichnen Joint-Venture-Vereinbarungen für Agata und Pan de Azucar
Mindoro und TVI unterzeichnen Joint-Venture-Vereinbarungen für Agata und Pan de Azucar
MELBOURNE, AUSTRALIEN, 27. September 2012 - Mindoro Resources Ltd. (TSXV: MIO; ASX: MDO; FFT: OLM) ('Mindoro' oder 'das Unternehmen') ist erfreut, bekanntzugeben, dass das Unternehmen, TVI Pacific Inc. ('TVI'), TVI Resource Development Phils, Inc. ('TVIRD') und andere Parteien am 25. September 2012 die Joint-Venture-Abkommen zum Abbau und der Aufbereitung bei Agata sowie die Joint-Venture-Vereinbarungen zum Abbau und der Aufbereitung bei Pan de Azucar unterzeichnet haben. Die allgemeinen Bedingungen der Joint-Venture-Vereinbarungen sind in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 6. Juli 2012 sowie in der Bekanntgabe des Joint-Venture-Abkommens zum Abbau bei Pan de Azucar vom 7. September 2012 dargelegt.
Der Abschluss der Joint-Venture-Vereinbarungen erfüllt eine Kernbedingung der Hauptpunkte der Vereinbarung (Heads of Agreement, 'HOA'), die am 6. Juli 2012 unterzeichnet wurden, für die Durchführung der geplanten Privatplatzierung mit Beteiligung von TVI, wie in der Pressemitteilung vom 6. Juli 2012 detailliert beschrieben wurde. Die HOA erwägen, dass TVI zu einem Preis von 0,05 C$ pro Einheit insgesamt 63.115.559 Einheiten von Mindoro (in zwei Tranchen) für Gesamteinnahmen von 3.155.778 C$ erwerben wird. Mindoro und TVI sind übereingekommen, die HOA zu ändern, um eine weitere Verlängerung der Abschlussfrist der ersten Tranche der Privatplatzierung bis zum 28. September 2012 zu ermöglichen. Die zweite Tranche der Privatplatzierung ist der Erfüllung oder Befreiung von einer Reihe von Bedingungen einschließlich des Erhalts der Zustimmung der Mindoro-Aktionäre bei der außerordentlichen Versammlung, die am 9. Oktober 2012 in Calgary (Alberta) stattfinden wird (siehe Mindoro-Pressemitteilung vom 7. September 2012), vorbehalten. Das Board of Directors von Mindoro hat die Zustimmung zu allen Beschlüssen, wie sie in der Ankündigung der Versammlung, die am 6. Juli 2012 veröffentlicht wurde und an Mindoro-Aktionäre geschickt wurde, aufgeführt sind, empfohlen.
Jon Dugdale, President und CEO von Mindoro, sagte: 'Die Unterzeichung der Joint-Venture-Abkommen mit TVI sind ein wichtiger Meilenstein für Mindoro, da sie die Gelegenheit bieten, die Projekte Agata und Pan de Azucar mit TVI, einem erfahrenen Projekterschließungsunternehmen, durch TVIRD zu erschließen. Die anschließende Privatplatzierung, die der Zustimmung der Aktionäre zur zweiten Tranche vorbehalten ist, wird die Interessen von TVI mit denen von Mindoro in Einklang bringen.'
Für das Board of Directors:
Jon Dugdale,
President und CEO
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch über das Büro von Mindoro in Melbourne: +61 3 9614 5055.
Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.com bzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:
Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055
Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238
Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49 821 6089051
Website: www.mindoro.com
Über Mindoro Resources
Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75 %-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01 %, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011) . Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcen in seinen zu 100 % unternehmenseigenen Projekten in der Provinz Batangas (diese umfassen 393.000 Unzen Gold an angezeigten Ressourcen - Archangel: 9.879.000 Tonnen mit 1,1 g/t Au; Lobo: 270.000 Tonnen mit 6,49 g/t Au - sowie 108.000 Unzen Gold an abgeleiteten Ressourcen - Archangel: 3.741.000 Tonnen mit 0,8 g/t Au; Lobo: 61.000 Tonnen mit 5,35 g/t Au), (2005) und Archangel (2010), ein Kupfer-Gold-Schwefel-Explorationsziel im Projekt Pan de Azucar in Iloilo (75 %-Beteiligung) bzw. 10 bedeutende Porphyr-Kupfer-Gold-Projekte in unterschiedlichen Stadien der Erschließung.
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Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/'NI 43-101') und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch im Einklang mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen, die sich auf Explorationsergebnisse oder Mineralressourcen beziehen, basieren auf Datenmaterial, das von Jon Dugdale zusammengestellt wurde. Jon Dugdale ist Mitglied des Australasian Institute of Mining and Metallurgy, Jon Dugdale hat ausreichende Erfahrung, wie sie für die Art der hier dargestellten Mineralisierung bzw. Lagerstätte und auch für die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich ist. Er hat somit die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung ('Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves', Ausgabe 2004) befähigen. Jon Dugdale stimmt zu, dass die auf den einschlägigen Informationen basierenden Angaben in einer der Form und dem Zusammenhang entsprechenden Weise in den Bericht aufgenommen werden.
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.
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