BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucher sollen bei Finanzprodukten künftig verstärkt auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren, statt eine Provision zu kassieren. Die schwarz-gelbe Koalition will dazu die sogenannte Honorarberatung als Alternative zum verbreiteten Provisionsmodell gesetzlich regeln. Nach einem am Dienstag bekanntgewordenen Referentenentwurf müssen Honorarberater einen ausreichenden Marktüberblick haben. Sie dürfen nur gegen Honorar des Kunden beraten. Der Honorar-Anlageberater darf sich zudem nicht auf eigene Finanzinstrumente oder solche Anlagen beschränken, die von ihm nahestehenden Finanzfirmen angeboten werden.
Honorarberater erhalten keine Provision von Anbietern und vereinbaren mit jedem Kunden für ihre Dienstleistung ein Honorar. Unterstellt wird, dass sie als unabhängige Berater eher das geeignete Produkt verkaufen und weniger das, an dem sie viel verdienen. Allerdings ist eine solche Beratung nicht immer preiswert.
Honorarberater sind bislang eher die Ausnahme im deutschen Finanzgewerbe. Geldanlagen werden hierzulande vor allem auf Provisionsbasis vermittelt. Die Zahl derer, die Dienste nur gegen Honorar verkaufen und keine Provisionen kassieren, bewegt sich Experten zufolge im unteren dreistelligen Bereich. Schätzungen gehen davon aus, dass es allenfalls 200 bis 300 Honorarberater gibt gegenüber 300.000 Anlagevermittlern auf Provisionsbasis.
Ein Grund ist, dass Vorteile eines Honorarberaters oft unklar sind und Kunden wegen fehlender Transparenz sich nicht bewusst entscheiden können. Das liegt auch an begrifflichen Ungenauigkeiten, da es kein Berufsbild des Honorarberaters gibt. Das Verbraucherschutzministerium legte 2011 Eckpunkte zum Berufsbild vor, die SPD brachte ein Konzept ein. Jetzt folgt der Referentenentwurf des Finanzministeriums.
Zur Vorgabe, dass diese Berater nur gegen Honorar arbeiten dürfen, heißt es ergänzend: In Fällen, in denen bestimmte Finanzinstrumente nicht provisionsfrei am Markt erhältlich sind, dürfe der Honorar-Anlageberater Zuwendungen von Dritten annehmen, 'wenn diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden'. Der Gesetzentwurf orientiere sich auch am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept.
SPD-Finanzexperte Carsten Sieling nannte den Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ernüchternd. Wer über ein Jahr nach dem Eckpunktepapier von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) einen überzeugenden Vorschlag erwartet habe, werde mehr als enttäuscht. 'Ich fürchte: Wird dieser Entwurf Realität, wird die Honorarberatung auch in Zukunft ein Nischendasein fristen müssen.'
Sieling bezeichnete es als unverständlich, dass nicht mehr begriffliche Klarheit geschaffen werde: 'Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät', erklärte Sieling. 'Es kann nicht sein, dass Vermittler, die allein vom Verkauf von Finanzprodukten profitieren, sich weiterhin 'Berater' nennen dürfen.' Auch auf europäischer Ebene werde dies klarer unterschieden. Zudem schaffe die Möglichkeit, Provisionen weiterzuleiten, Fehlanreize.
Auch im Bereich der freien Finanzanlagenvermittler bleibe vieles beim Alten. Vor allem verzichte die Bundesregierung weiter auf eine Kontrolle durch die oberste deutsche Finanzaufsicht Bafin./sl/DP/hbr
Honorarberater erhalten keine Provision von Anbietern und vereinbaren mit jedem Kunden für ihre Dienstleistung ein Honorar. Unterstellt wird, dass sie als unabhängige Berater eher das geeignete Produkt verkaufen und weniger das, an dem sie viel verdienen. Allerdings ist eine solche Beratung nicht immer preiswert.
Honorarberater sind bislang eher die Ausnahme im deutschen Finanzgewerbe. Geldanlagen werden hierzulande vor allem auf Provisionsbasis vermittelt. Die Zahl derer, die Dienste nur gegen Honorar verkaufen und keine Provisionen kassieren, bewegt sich Experten zufolge im unteren dreistelligen Bereich. Schätzungen gehen davon aus, dass es allenfalls 200 bis 300 Honorarberater gibt gegenüber 300.000 Anlagevermittlern auf Provisionsbasis.
Ein Grund ist, dass Vorteile eines Honorarberaters oft unklar sind und Kunden wegen fehlender Transparenz sich nicht bewusst entscheiden können. Das liegt auch an begrifflichen Ungenauigkeiten, da es kein Berufsbild des Honorarberaters gibt. Das Verbraucherschutzministerium legte 2011 Eckpunkte zum Berufsbild vor, die SPD brachte ein Konzept ein. Jetzt folgt der Referentenentwurf des Finanzministeriums.
Zur Vorgabe, dass diese Berater nur gegen Honorar arbeiten dürfen, heißt es ergänzend: In Fällen, in denen bestimmte Finanzinstrumente nicht provisionsfrei am Markt erhältlich sind, dürfe der Honorar-Anlageberater Zuwendungen von Dritten annehmen, 'wenn diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden'. Der Gesetzentwurf orientiere sich auch am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept.
SPD-Finanzexperte Carsten Sieling nannte den Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ernüchternd. Wer über ein Jahr nach dem Eckpunktepapier von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) einen überzeugenden Vorschlag erwartet habe, werde mehr als enttäuscht. 'Ich fürchte: Wird dieser Entwurf Realität, wird die Honorarberatung auch in Zukunft ein Nischendasein fristen müssen.'
Sieling bezeichnete es als unverständlich, dass nicht mehr begriffliche Klarheit geschaffen werde: 'Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät', erklärte Sieling. 'Es kann nicht sein, dass Vermittler, die allein vom Verkauf von Finanzprodukten profitieren, sich weiterhin 'Berater' nennen dürfen.' Auch auf europäischer Ebene werde dies klarer unterschieden. Zudem schaffe die Möglichkeit, Provisionen weiterzuleiten, Fehlanreize.
Auch im Bereich der freien Finanzanlagenvermittler bleibe vieles beim Alten. Vor allem verzichte die Bundesregierung weiter auf eine Kontrolle durch die oberste deutsche Finanzaufsicht Bafin./sl/DP/hbr