BERLIN (dpa-AFX) - Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Abschläge bei Lebensversicherungen sowie die Unisex-Tarife liegen vorerst auf Eis. Der Bundesrat rief am Freitag wegen des Begleitgesetzes für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa (SEPA), in dem diese Änderungen geregelt werden sollen, den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz soll die Beteiligung der Versicherten an den zurzeit besonders hohen Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere künftig begrenzen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bedauerte die Verzögerungen und sicherte dem Bundesrat eine schnelle und konstruktive Zusammenarbeit zu. Es sei jetzt wichtig, dass man zu einer Lösung komme, die den Interessen der Versicherten Rechnung trage. Die Pläne der Bundesregierung zielten auf eine langfristige Stabilisierung der Lebensversicherungen, erklärte er.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnte auf Anfrage mit Blick auf Lebensversicherungen: 'Jeder Versicherungsnehmer sollte die Vor- und Nachteile einer Kündigung sorgfältig abwägen. Ob eine vorzeitige Kündigung günstiger ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt von den Vereinbarungen des individuellen Vertrags ab.' In jedem Fall sei die Kündigung des Versicherungsvertrags auch mit Nachteilen verbunden.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses werden auch die zum 21. Dezember vorgesehenen neuen einheitlichen Tarife für Frauen und Männer (Unisex-Tarife) bei Versicherungen vorerst keine gesetzliche Grundlage bekommen. Zunächst war nicht absehbar, wie sich die Versicherungsbranche hier verhalten werde. Möglicherweise kommt die Umstellung doch zum 21. Dezember auch ohne gesetzliche Grundlage. Letztlich wird diese Regelung wohl trotz der Verzögerung kommen. Zudem dürften die Konzerne bereits ihren Vertrieb darauf angelegt haben.
Die Koalition wollte mit dem Gesetz die Versicherungskonzerne entlasten, die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck stehen. Durch die Neuregelung würden viele Versicherte, deren Policen in der aktuellen Niedrigzinsphase zur Auszahlung anstehen, spürbar weniger Geld bekommen. Nach Protesten legte die Regierung deshalb kurzfristig noch eine Verordnung vor, mit der die Einbußen begrenzt werden sollen. Eine Härtefallregelung soll nun dafür sorgen, dass die Kunden bei der Auszahlung im Schnitt maximal Abschläge von fünf Prozent in Kauf nehmen müssen. Wie viele Versicherte davon betroffen sind, ist unklar.
Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick sprach von einer Niederlage für Schäuble und die Versicherungsbranche. 'Die Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Thema Bewertungsreserven ist richtig. Man kann nicht ein Gesetz verabschieden und aufgrund der massiven Bürgerproteste gleichzeitig dieses Gesetz per Verordnung korrigieren.' Die Regierung müsse jetzt darlegen, warum diese Maßnahmen zur Rettung der Lebensversicherungsbranche nötig seien. Andererseits müssten Versicherungsprodukte transparenter und 'die massive Fehlberatung' überwunden werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte dagegen, eine Korrektur der geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren sei unverzichtbar. Ansonsten führe die jetzige Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zulasten aller anderen Verträge.
Grundsätzlich will die Koalition mit dem Gesetz die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für in- und ausländische Zahlungsüberweisungen regeln. Es soll die Grundlage schaffen für europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern (IBAN). Mit einer Übergangsfrist für Überweisungen in Deutschland bis spätestens 1. Februar 2016 soll die Umstellung verbraucherfreundlich erfolgen. Der Bundestag hatte das Gesetz laut Bundesrat um Bestandteile erweitert, die eigentlich erst in der Novelle des Versicherungsaufsichtsrechts vorgesehen waren./rm/wn/DP/she
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bedauerte die Verzögerungen und sicherte dem Bundesrat eine schnelle und konstruktive Zusammenarbeit zu. Es sei jetzt wichtig, dass man zu einer Lösung komme, die den Interessen der Versicherten Rechnung trage. Die Pläne der Bundesregierung zielten auf eine langfristige Stabilisierung der Lebensversicherungen, erklärte er.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnte auf Anfrage mit Blick auf Lebensversicherungen: 'Jeder Versicherungsnehmer sollte die Vor- und Nachteile einer Kündigung sorgfältig abwägen. Ob eine vorzeitige Kündigung günstiger ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt von den Vereinbarungen des individuellen Vertrags ab.' In jedem Fall sei die Kündigung des Versicherungsvertrags auch mit Nachteilen verbunden.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses werden auch die zum 21. Dezember vorgesehenen neuen einheitlichen Tarife für Frauen und Männer (Unisex-Tarife) bei Versicherungen vorerst keine gesetzliche Grundlage bekommen. Zunächst war nicht absehbar, wie sich die Versicherungsbranche hier verhalten werde. Möglicherweise kommt die Umstellung doch zum 21. Dezember auch ohne gesetzliche Grundlage. Letztlich wird diese Regelung wohl trotz der Verzögerung kommen. Zudem dürften die Konzerne bereits ihren Vertrieb darauf angelegt haben.
Die Koalition wollte mit dem Gesetz die Versicherungskonzerne entlasten, die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck stehen. Durch die Neuregelung würden viele Versicherte, deren Policen in der aktuellen Niedrigzinsphase zur Auszahlung anstehen, spürbar weniger Geld bekommen. Nach Protesten legte die Regierung deshalb kurzfristig noch eine Verordnung vor, mit der die Einbußen begrenzt werden sollen. Eine Härtefallregelung soll nun dafür sorgen, dass die Kunden bei der Auszahlung im Schnitt maximal Abschläge von fünf Prozent in Kauf nehmen müssen. Wie viele Versicherte davon betroffen sind, ist unklar.
Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick sprach von einer Niederlage für Schäuble und die Versicherungsbranche. 'Die Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Thema Bewertungsreserven ist richtig. Man kann nicht ein Gesetz verabschieden und aufgrund der massiven Bürgerproteste gleichzeitig dieses Gesetz per Verordnung korrigieren.' Die Regierung müsse jetzt darlegen, warum diese Maßnahmen zur Rettung der Lebensversicherungsbranche nötig seien. Andererseits müssten Versicherungsprodukte transparenter und 'die massive Fehlberatung' überwunden werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte dagegen, eine Korrektur der geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren sei unverzichtbar. Ansonsten führe die jetzige Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zulasten aller anderen Verträge.
Grundsätzlich will die Koalition mit dem Gesetz die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für in- und ausländische Zahlungsüberweisungen regeln. Es soll die Grundlage schaffen für europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern (IBAN). Mit einer Übergangsfrist für Überweisungen in Deutschland bis spätestens 1. Februar 2016 soll die Umstellung verbraucherfreundlich erfolgen. Der Bundestag hatte das Gesetz laut Bundesrat um Bestandteile erweitert, die eigentlich erst in der Novelle des Versicherungsaufsichtsrechts vorgesehen waren./rm/wn/DP/she