BERLIN (dpa-AFX) - Die Pläne der Bundesregierung für eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft werden von Experten grundsätzlich mitgetragen. Der Finanzökonom Jan Pieter Krahnen begrüßte am Mittwoch in Berlin das Ziel, Kapitalkosten wieder in direkte Abhängigkeit des Risikos zu setzen und eine Banken-Abwicklung ohne Steuerzahlergeld zu ermöglichen. Das Mitglied der Liikanen-Expertenkommission, die Banken-Reformen in der EU auslotet, plädiert aber für Nachbesserungen.
In seiner derzeitigen Ausgestaltung laufe der Gesetzentwurf Gefahr, zwar symbolträchtig zu sein, aber bei der angestrebten Finanzmarktstabilität und beim Einlegerschutz hinter den Erwartungen zurückzubleiben, kritisiert Krahnen in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages.
Angesichts der Formulierung zur Unterscheidung zwischen Eigengeschäft und Geschäft im Kundenauftrag sei zu erwarten, dass das Handelsgeschäft nur in geringem Umfang tatsächlich abgetrennt würde. Dem zu erwartenden bürokratischen Aufwand stünden dann nicht die erhofften Stabilitätsvorteile gegenüber. Bei großen Instituten sollte das gesamte Handelsgeschäft abgetrennt werden.
Eine Expertengruppe der EU-Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Erkki Liikanen schlägt vor, dass Großbanken die besonders riskanten Teile ihres Investmentbankings abtrennen und in eine Tochtergesellschaft auslagern. Kundengelder sollen so besser geschützt werden. Noch vor den EU-Beschlüssen hatte die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Bundesbank begrüßt - wie am Vortag gemeldet - die Vorschläge der 'Liikanen-Kommission' im Grundsatz. Vorstand Andreas Dombret hatte aber gemahnt, die abzutrennenden Geschäfte und Ausnahmen müssten klar definiert werden. Fraglich sei, ob Stabilitätsgewinne durch die funktionale Trennung so hoch sind wie angenommen./sl/DP/jkr
In seiner derzeitigen Ausgestaltung laufe der Gesetzentwurf Gefahr, zwar symbolträchtig zu sein, aber bei der angestrebten Finanzmarktstabilität und beim Einlegerschutz hinter den Erwartungen zurückzubleiben, kritisiert Krahnen in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages.
Angesichts der Formulierung zur Unterscheidung zwischen Eigengeschäft und Geschäft im Kundenauftrag sei zu erwarten, dass das Handelsgeschäft nur in geringem Umfang tatsächlich abgetrennt würde. Dem zu erwartenden bürokratischen Aufwand stünden dann nicht die erhofften Stabilitätsvorteile gegenüber. Bei großen Instituten sollte das gesamte Handelsgeschäft abgetrennt werden.
Eine Expertengruppe der EU-Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Erkki Liikanen schlägt vor, dass Großbanken die besonders riskanten Teile ihres Investmentbankings abtrennen und in eine Tochtergesellschaft auslagern. Kundengelder sollen so besser geschützt werden. Noch vor den EU-Beschlüssen hatte die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Bundesbank begrüßt - wie am Vortag gemeldet - die Vorschläge der 'Liikanen-Kommission' im Grundsatz. Vorstand Andreas Dombret hatte aber gemahnt, die abzutrennenden Geschäfte und Ausnahmen müssten klar definiert werden. Fraglich sei, ob Stabilitätsgewinne durch die funktionale Trennung so hoch sind wie angenommen./sl/DP/jkr