LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der italienische Öl- und Gaskonzern Eni muss für Kartellvergehen büßen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Mittwoch eine EU-Geldstrafe in Höhe von 181,5 Millionen Euro (Rechtssache C-508/11 P). Das Unternehmen wird damit für Kungelei mit Konkurrenten zum Schaden der Kunden bestraft. Daran war auch das deutsche Unternehmen Bayer beteiligt. Da Bayer die Aufsichtsbehörden aber zuerst auf das Kartell aufmerksam machte, blieb es aber von einer Geldstrafe verschont.
Gegen insgesamt 13 Unternehmen hatten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission 2006 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 519 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es unter anderem um Preisabsprachen. Betroffen war der Markt für synthetische Kautschuke, die zum Beispiel bei der Produktion von Reifen, Bodenbelägen oder Golfbällen verwendet werden.
Eni hatte vor Gericht argumentiert, es sei nicht für das widerrechtliche Verhalten seiner Tochtergesellschaften Syndial - früher EniChem - und Versalis haftbar. Dies wies das oberste EU-Gericht zurück: Eni habe fast das gesamte Kapital seiner Töchter Versalis, EniChem Elastomeri und EniChem gehalten. Damit könnten Mutter- und Töchtergesellschaften als ein Unternehmen gelten./hrz/DP/fbr
Gegen insgesamt 13 Unternehmen hatten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission 2006 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 519 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es unter anderem um Preisabsprachen. Betroffen war der Markt für synthetische Kautschuke, die zum Beispiel bei der Produktion von Reifen, Bodenbelägen oder Golfbällen verwendet werden.
Eni hatte vor Gericht argumentiert, es sei nicht für das widerrechtliche Verhalten seiner Tochtergesellschaften Syndial - früher EniChem - und Versalis haftbar. Dies wies das oberste EU-Gericht zurück: Eni habe fast das gesamte Kapital seiner Töchter Versalis, EniChem Elastomeri und EniChem gehalten. Damit könnten Mutter- und Töchtergesellschaften als ein Unternehmen gelten./hrz/DP/fbr