BERLIN (dpa-AFX) - Finanzämter und Sozialbehörden prüfen im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch immer häufiger die Konten von Privatpersonen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Abfragen auf 70.706 gestiegen nach 62.333 im Jahr davor. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin auf Anfrage mit. Der mit Abstand größte Teil betraf erneut mögliche Steuerbetrügereien.
So entfielen von den erledigten Fällen 61.629 Abfragen auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Das waren 7.539 mehr als 2011. Insgesamt 9.077 Fälle betrafen Anfragen von Sozialbehörden wegen möglichen Leistungsmissbrauchs. 2011 waren es 8.243 Abfragen.
Behörden dürfen seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln, um die Steuerehrlichkeit zu fördern und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter aber Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots.
Eine Kontenabfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Kontonummer, Dauer der Existenz sowie weitere Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse.
Stellt sich heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht, kann das Amt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen. Nicht jedes Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde kann per Knopfdruck Stammdaten abfragen.
Mit dem Kontenabrufverfahren sollen im Interesse der 'Steuerehrlichen' Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt werden, Betrüger aufzuspüren. Eingedämmt werden sollen auch Leistungsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit.
Bestätigt wurden auch Angaben der 'Bild'-Zeitung, wonach die Zahl der Anfragen im vergangenen Jahr auf 72 578 gestiegen ist nach 62.816 im Jahr davor. Seit Einführung der Kontenabrufe gab es nach Angaben des Blattes 333.652 Konto-Auskunftsersuchen./sl/DP/jkr
So entfielen von den erledigten Fällen 61.629 Abfragen auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Das waren 7.539 mehr als 2011. Insgesamt 9.077 Fälle betrafen Anfragen von Sozialbehörden wegen möglichen Leistungsmissbrauchs. 2011 waren es 8.243 Abfragen.
Behörden dürfen seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln, um die Steuerehrlichkeit zu fördern und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter aber Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots.
Eine Kontenabfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Kontonummer, Dauer der Existenz sowie weitere Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse.
Stellt sich heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht, kann das Amt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen. Nicht jedes Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde kann per Knopfdruck Stammdaten abfragen.
Mit dem Kontenabrufverfahren sollen im Interesse der 'Steuerehrlichen' Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt werden, Betrüger aufzuspüren. Eingedämmt werden sollen auch Leistungsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit.
Bestätigt wurden auch Angaben der 'Bild'-Zeitung, wonach die Zahl der Anfragen im vergangenen Jahr auf 72 578 gestiegen ist nach 62.816 im Jahr davor. Seit Einführung der Kontenabrufe gab es nach Angaben des Blattes 333.652 Konto-Auskunftsersuchen./sl/DP/jkr