BONN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die neue Marktransparenzstelle für Kraftstoffpreise ist aus Sicht von Verbraucherschützern begrüßenswert, aber kein 'Wundermittel für niedrige Benzinpreise'. 'Wir werden nicht erleben, dass jetzt auf einmal die Preise purzeln', sagte der für Mobilität zuständige Referent der Verbraucherzentrale NRW, Martin Klug.
Eine bessere Preisübersicht helfe dem Verbraucher und sorge für mehr Wettbewerb, sagte er. Die Branche verweise aber darauf, dass die Margen und damit die Spielräume für Preissenkungen an den Tankstellen ohnehin gering seien. 'Die Verbraucher müssen dann selbst abwägen, ob sich der Umweg zur billigeren Tankstelle lohnt', sagte Klug. '15 Kilometer mehr für ein bis zwei Cent Ersparnis pro Liter sind nicht unbedingt ein gutes Geschäft.'
Aus Verbrauchersicht sei es bedauerlich, dass Autogas und Erdgas nicht erfasst würden. Außerdem könnten Kleintankstellen sich vom Meldezwang befreien lassen, der Markt werde also nicht hundertprozentig abgebildet. Wegen der Fünf-Minuten-Frist für Preismeldungen sei es nicht sicher, dass der vermeintlich günstigste Preis auch noch gelte, wenn der Autofahrer tatsächlich vorfahre, schränkte Klug ein. Alles in allem sehe er die Neuerung aber positiv. 'Das stärkt die Position der Verbraucher.'/rs/DP/stb
Eine bessere Preisübersicht helfe dem Verbraucher und sorge für mehr Wettbewerb, sagte er. Die Branche verweise aber darauf, dass die Margen und damit die Spielräume für Preissenkungen an den Tankstellen ohnehin gering seien. 'Die Verbraucher müssen dann selbst abwägen, ob sich der Umweg zur billigeren Tankstelle lohnt', sagte Klug. '15 Kilometer mehr für ein bis zwei Cent Ersparnis pro Liter sind nicht unbedingt ein gutes Geschäft.'
Aus Verbrauchersicht sei es bedauerlich, dass Autogas und Erdgas nicht erfasst würden. Außerdem könnten Kleintankstellen sich vom Meldezwang befreien lassen, der Markt werde also nicht hundertprozentig abgebildet. Wegen der Fünf-Minuten-Frist für Preismeldungen sei es nicht sicher, dass der vermeintlich günstigste Preis auch noch gelte, wenn der Autofahrer tatsächlich vorfahre, schränkte Klug ein. Alles in allem sehe er die Neuerung aber positiv. 'Das stärkt die Position der Verbraucher.'/rs/DP/stb