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DGAP-Adhoc: Jetter AG beantragt Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (deutsch)

Veröffentlicht am 17.10.2013, 17:59
Jetter AG beantragt Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

Jetter AG / Schlagwort(e): Sonstiges

17.10.2013 17:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ludwigsburg, 17.10.2013. In Umsetzung seines Beschlusses vom 2. Oktober hat

der Vorstand der Jetter AG, Ludwigsburg, (ISIN: DE0006264005) heute den

Widerruf der Zulassung der Aktien der Jetter AG zum Handel im regulierten

Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. April

2014 beantragt.

Es soll beantragt werden, ab dem 1. Mai 2014 die Jetter-Aktien in den Entry

Standard im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse

einzubeziehen.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:

Jetter AG, Günter Eckert, Finanzvorstand

Tel.: +49 7141-2550-514

Fax.: +49 7141-2550-555

E-Mail: geckert@jetter.de

17.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Jetter AG

Gräterstraße 2

71642 Ludwigsburg

Deutschland

Telefon: 07141 2550-0

Fax: 07141 2550-425

E-Mail: info@jetter.de

Internet: www.jetter.de

ISIN: DE0006264005

WKN: 626400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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