Neuer BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung gibt klaren Rahmen
für die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen vor
Bonn (ots) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU)
und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben jetzt
ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des
Schutzschirmverfahrens in der finalen Version veröffentlicht. Das
Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierungen (ESUG) setzt für
das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung der Sanierungseignung
voraus. Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung
unterstreicht mit dem Leitfaden seine Auffassung, dass für die
Ausstellung dieser Bescheinigung ein aussagekräftiges Grobkonzept
vorgelegt werden muss, um belastbare Aussagen treffen zu können, ob
das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren
überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend
durchlaufen werden kann. Die Entwurfsfassung des Leitfadens hatte den
Experten aus der gesamten Sanierungspraxis im Vorfeld für Ergänzungs-
und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestanden.
Kostenloser Download des Leitfadens 'Struktur eines Grobkonzeptes im
Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO' unter:
www.bdu.de oder www.bdu.de/grobkonzept
OTS: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
newsroom: http://www.presseportal.de/pm/9562
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_9562.rss2
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin und Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de
für die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen vor
Bonn (ots) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU)
und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben jetzt
ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des
Schutzschirmverfahrens in der finalen Version veröffentlicht. Das
Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierungen (ESUG) setzt für
das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung der Sanierungseignung
voraus. Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung
unterstreicht mit dem Leitfaden seine Auffassung, dass für die
Ausstellung dieser Bescheinigung ein aussagekräftiges Grobkonzept
vorgelegt werden muss, um belastbare Aussagen treffen zu können, ob
das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren
überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend
durchlaufen werden kann. Die Entwurfsfassung des Leitfadens hatte den
Experten aus der gesamten Sanierungspraxis im Vorfeld für Ergänzungs-
und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestanden.
Kostenloser Download des Leitfadens 'Struktur eines Grobkonzeptes im
Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO' unter:
www.bdu.de oder www.bdu.de/grobkonzept
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