EANS-Adhoc: S IMMO AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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03.10.2011
S IMMO AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN:
AT0000652250, AT0000795737 und AT0000630694) hat heute beschlossen, von der mit
Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 21.05.2010 erteilten
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines
Aktienrückkaufprogramms bis zu 3 % der Aktien der Gesellschaft, also max.
2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen.
Mit dem erwähntem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt,
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Tag
der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 21.05.2010 gemäß § 82 Abs 8
und 9 BörseG, auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung
vom 29./30.05.2010.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu 3 % des Grundkapitals, also
max. 2.043.561 Stückaktien, über die Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt
zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Die Gesellschaft behält
sich das Recht vor, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, zum Aufbau einer
Akquisitionswährung für etwaige Beteiligungs- und Liegenschaftskäufe zu halten
oder über die Börse wieder zu verkaufen. Das Rückkaufprogramm beginnt am
06.10.2011 und endet spätestens am 31.05.2012.
Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und wird über die Wiener Börse
erfolgen, wobei der Höchstpreis je Aktie nicht mehr als 15 % über dem
jeweiligen durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf
vorausgehenden drei Börsehandelstage liegen und der Preis je Aktie den
anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten darf.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die
Veröffentlichung von etwaigen Änderungen des Rückkaufsprogramms gemäß § 6
VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten
Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgt auf der Website der
S IMMO AG unter http://www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO
Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum
Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Sylwia Milke
phone: +43(0)50100-27402
fax: +43(0)05100-927402
mailto:sylwia.milke@simmoag.at
www.simmoag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
phone: +43(0)50100-27522
fax: +43(0)05100-927522
mailto:bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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S IMMO AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN:
AT0000652250, AT0000795737 und AT0000630694) hat heute beschlossen, von der mit
Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 21.05.2010 erteilten
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines
Aktienrückkaufprogramms bis zu 3 % der Aktien der Gesellschaft, also max.
2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen.
Mit dem erwähntem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt,
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Tag
der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 21.05.2010 gemäß § 82 Abs 8
und 9 BörseG, auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung
vom 29./30.05.2010.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu 3 % des Grundkapitals, also
max. 2.043.561 Stückaktien, über die Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt
zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Die Gesellschaft behält
sich das Recht vor, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, zum Aufbau einer
Akquisitionswährung für etwaige Beteiligungs- und Liegenschaftskäufe zu halten
oder über die Börse wieder zu verkaufen. Das Rückkaufprogramm beginnt am
06.10.2011 und endet spätestens am 31.05.2012.
Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und wird über die Wiener Börse
erfolgen, wobei der Höchstpreis je Aktie nicht mehr als 15 % über dem
jeweiligen durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf
vorausgehenden drei Börsehandelstage liegen und der Preis je Aktie den
anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten darf.
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Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die
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VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten
Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgt auf der Website der
S IMMO AG unter http://www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
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Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum
Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
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phone: +43(0)50100-27402
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