Porsche Automobil Holding SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Porsche Automobil Holding SE
09.12.2011 14:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 7. Dezember 2011 wurde der Porsche Automobil Holding SE, Porscheplatz 1,
70435 Stuttgart, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilungen der folgenden Gesellschaften (die 'Mitteilenden' )
vom 7. Dezember 2011
1. Porsche Piech Holding AG, Salzburg, Österreich,
2. Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich,
3. Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Deutschland,
deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin am 5. Dezember 2011 jeweils die
Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten hat, Folgendes mitgeteilt:.
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung
weiterer Stimmrechte aus Aktien der Emittentin aufgrund eines
Konsortialvertrages gemäß § 22 Abs. 2 WpHG.
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von
Handelsgewinnen der Mitteilenden.
b) Die Mitteilenden beabsichtigen, im Rahmen einer familieninternen
Umstrukturierung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte im
Wege der Zurechnung zu erlangen.
c) Die Mitteilenden streben, abgesehen von der Wahrnehmung von Stimmrechten
in der Hauptversammlung der Emittentin bei jeweils anstehenden
Aufsichtsratswahlen, keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzie-rung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
weiterer Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der
Mitteilenden zur Finanzierung eines Erwerbs der Stimmrechte wurden nicht
aufgewendet.
09.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.porsche-se.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Porsche Automobil Holding SE
09.12.2011 14:29
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 7. Dezember 2011 wurde der Porsche Automobil Holding SE, Porscheplatz 1,
70435 Stuttgart, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilungen der folgenden Gesellschaften (die 'Mitteilenden' )
vom 7. Dezember 2011
1. Porsche Piech Holding AG, Salzburg, Österreich,
2. Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich,
3. Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Deutschland,
deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin am 5. Dezember 2011 jeweils die
Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten hat, Folgendes mitgeteilt:.
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung
weiterer Stimmrechte aus Aktien der Emittentin aufgrund eines
Konsortialvertrages gemäß § 22 Abs. 2 WpHG.
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von
Handelsgewinnen der Mitteilenden.
b) Die Mitteilenden beabsichtigen, im Rahmen einer familieninternen
Umstrukturierung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte im
Wege der Zurechnung zu erlangen.
c) Die Mitteilenden streben, abgesehen von der Wahrnehmung von Stimmrechten
in der Hauptversammlung der Emittentin bei jeweils anstehenden
Aufsichtsratswahlen, keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzie-rung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
weiterer Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der
Mitteilenden zur Finanzierung eines Erwerbs der Stimmrechte wurden nicht
aufgewendet.
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70435 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.porsche-se.com
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