KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Deutsche Post AG darf weiterhin die Werbesendung 'Einkauf Aktuell' an Haushalte verteilen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter sind mit einer Klage gegen das Werbeblatt vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Verteilung des Werbeblattes, das auch redaktionelle Inhalte enthält, verstoße nicht gegen den Grundsatz, dass sich der Staat nicht als Presseunternehmen betätigen darf, entschied der BGH in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Az. I ZR 129/10).
Zwar dürfe sich der Staat weder selbst noch über von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen betätigen. Der Anteil der staatlich kontrollierten Kreditanstalt für Wiederaufbau von 30,5 Prozent reiche jedoch für eine solche Beherrschung der Deutschen Post nicht aus, entschied der BGH./jon/DP/jha/
Zwar dürfe sich der Staat weder selbst noch über von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen betätigen. Der Anteil der staatlich kontrollierten Kreditanstalt für Wiederaufbau von 30,5 Prozent reiche jedoch für eine solche Beherrschung der Deutschen Post nicht aus, entschied der BGH./jon/DP/jha/