HANNOVER (dpa-AFX) - Der Reisekonzern Tui streitet mit Verbraucherschützern um die Festlegung von Flugzeiten. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover zugunsten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kündigte Tui am Dienstag an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
In dem Verfahren ging es um eine Klausel in den Reisebedingungen, die besagt, dass der Reiseveranstalter dem Kunden die endgültigen Flugzeiten erst mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilt. Der vzbv sah dies als unzulässig an, weil dies eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten zu Lasten der Kunden ermögliche, wie Tui in einer Mitteilung erläuterte. Dem sei das Gericht gefolgt.
Abgewiesen worden sei aber ein weiterer Antrag der Verbraucherschützer. Darin wandten sie sich gegen die Bestimmung in den Reisebedingungen, wonach die Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich sind.
Tui argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine 'voraussichtliche Flugzeit' bestätigen müssen.
Tui will jetzt zunächst die Urteilsgründe sorgsam prüfen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden sei, bleibe es bei der bisherigen Regelung. Der Reisekonzern betonte, er sei weiterhin bemüht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Außergerichtliche Einigungsversuche habe die Verbraucherzentrale aber bisher abgelehnt. Das Landgericht war für weitere Auskünfte am Abend nicht mehr zu erreichen./emt/DP/wiz
In dem Verfahren ging es um eine Klausel in den Reisebedingungen, die besagt, dass der Reiseveranstalter dem Kunden die endgültigen Flugzeiten erst mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilt. Der vzbv sah dies als unzulässig an, weil dies eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten zu Lasten der Kunden ermögliche, wie Tui in einer Mitteilung erläuterte. Dem sei das Gericht gefolgt.
Abgewiesen worden sei aber ein weiterer Antrag der Verbraucherschützer. Darin wandten sie sich gegen die Bestimmung in den Reisebedingungen, wonach die Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich sind.
Tui argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine 'voraussichtliche Flugzeit' bestätigen müssen.
Tui will jetzt zunächst die Urteilsgründe sorgsam prüfen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden sei, bleibe es bei der bisherigen Regelung. Der Reisekonzern betonte, er sei weiterhin bemüht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Außergerichtliche Einigungsversuche habe die Verbraucherzentrale aber bisher abgelehnt. Das Landgericht war für weitere Auskünfte am Abend nicht mehr zu erreichen./emt/DP/wiz