EANS-News: Miba Aktiengesellschaft / Korrekturmeldung: Miba AG zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf
Laakirchen (euro adhoc) - Auf Hinweis der Finanzmarktaufsicht (FMA)
veröffentlicht die Miba AG
nachstehende korrigierte Mitteilung der Adhoc-Meldung vom 11.10.2011 über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf.
In der Hauptversammlung der Miba Aktiengesellschaft vom 1. Juli 2011 wurde der
Beschluss gefasst, den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG für
die Dauer von 30 Monaten ab 2. Juli 2011 zum Erwerb eigener Aktien
(Vorzugsaktien der Emission B) bis zu maximal 10 Prozent des Grundkapitals der
Gesellschaft zu ermächtigen, wobei der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
EUR 100,-- nicht unterschreiten und EUR 300,-- nicht überschreiten darf. In
dieser Hauptversammlung wurde der Vorstand auch zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und
das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, die auf Grundlage des
voran gegangenen Beschlusses erworbenen eigenen Aktien (Vorzugsaktien Kategorie
B) zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf andere
Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.
Zur Klarstellung: Die Miba AG beabsichtigt derzeit in keiner Weise von der
Ermächtigung zur Wiederveräußerung über eine andere Weise als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot Gebrauch zu machen
Rückfragehinweis:
Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
External Communications Manager / Investor Relations
Tel.: +43/7613/2541-1119
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com
Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
Vice President Corporate Finance
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com
Unternehmen: Miba Aktiengesellschaft
Dr.Mitterbauer-Straße 3
A-4663 Laakirchen
Telefon: 07613/2541-0
FAX: 07613/2541-1010
Email: info@miba.com
WWW: www.miba.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000734835
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Aktienrückkauf
Laakirchen (euro adhoc) - Auf Hinweis der Finanzmarktaufsicht (FMA)
veröffentlicht die Miba AG
nachstehende korrigierte Mitteilung der Adhoc-Meldung vom 11.10.2011 über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf.
In der Hauptversammlung der Miba Aktiengesellschaft vom 1. Juli 2011 wurde der
Beschluss gefasst, den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG für
die Dauer von 30 Monaten ab 2. Juli 2011 zum Erwerb eigener Aktien
(Vorzugsaktien der Emission B) bis zu maximal 10 Prozent des Grundkapitals der
Gesellschaft zu ermächtigen, wobei der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
EUR 100,-- nicht unterschreiten und EUR 300,-- nicht überschreiten darf. In
dieser Hauptversammlung wurde der Vorstand auch zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und
das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, die auf Grundlage des
voran gegangenen Beschlusses erworbenen eigenen Aktien (Vorzugsaktien Kategorie
B) zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf andere
Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.
Zur Klarstellung: Die Miba AG beabsichtigt derzeit in keiner Weise von der
Ermächtigung zur Wiederveräußerung über eine andere Weise als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot Gebrauch zu machen
Rückfragehinweis:
Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
External Communications Manager / Investor Relations
Tel.: +43/7613/2541-1119
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com
Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
Vice President Corporate Finance
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com
Unternehmen: Miba Aktiengesellschaft
Dr.Mitterbauer-Straße 3
A-4663 Laakirchen
Telefon: 07613/2541-0
FAX: 07613/2541-1010
Email: info@miba.com
WWW: www.miba.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000734835
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch