LUXEMBURG/LÖWEN (dpa-AFX) - Wo 'Bud' draufsteht, muss Bier der US-Brauerei Anheuser-Busch drin sein. Das hat das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg entschieden. In dem jahrelangen Markenstreit mit der tschechischen Budweiser-Brauerei erzielte der US-Bierriese nun einen Erfolg vor Gericht. Anheuser-Busch hat demnach das alleinige Recht, die Kurzbezeichnung 'Bud' für seine Biere in der EU zu verwenden. Die Richter wiesen mehrere Klagen der Tschechen ab (Rechtssachen T-225/06 u.a.). Anheuser-Busch hatte 'Bud' als Gemeinschaftsmarke beim EU-Markenamt HABM eintragen lassen.
Die Budweiser-Brauerei darf laut Urteil ihre Biere nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar verkaufen. Zwar habe das Unternehmen die Marke 'Bud' in Frankreich, Italien, Portugal und Österreich schützen lassen, allerdings habe es diese Bezeichnung zu wenig genutzt, schrieben die Richter. Bei dem Verkauf handle es sich um ein vernachlässigbares Volumen, das nur örtliche Bedeutung habe. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Anders verhält es sich mit dem kompletten Namen 'Budweiser': Der gehört weiterhin den Tschechen. Bereits 2010 hatten die EU-Richter entschieden, die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich habe das ältere Recht an der Bezeichnung 'Budweiser'. Dieser Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.
Die jüngste Entscheidung wurde von Anheuser-Busch begrüßt. 'Mit diesem Urteil haben wir in so gut wie allen Ländern der Welt einen Schutz für die Marken Bud oder Budweiser', teilte eine Sprecherin im belgischen Löwen mit.
Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich schon seit Jahren weltweit um die Rechte an den Marken 'Bud' und 'Budweiser'. Mal gewinnt Anheuser-Busch vor Gericht, mal Budejovický Budvar. In der EU hatte der US-Brauereikonzern in den 1990er Jahren seine Marke eintragen lassen und damit den Bierkrieg ausgelöst.
'Budweiser' bedeutet übersetzt 'aus Budweis', einer böhmischen Stadt. In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut./mt/DP/rum
Die Budweiser-Brauerei darf laut Urteil ihre Biere nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar verkaufen. Zwar habe das Unternehmen die Marke 'Bud' in Frankreich, Italien, Portugal und Österreich schützen lassen, allerdings habe es diese Bezeichnung zu wenig genutzt, schrieben die Richter. Bei dem Verkauf handle es sich um ein vernachlässigbares Volumen, das nur örtliche Bedeutung habe. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Anders verhält es sich mit dem kompletten Namen 'Budweiser': Der gehört weiterhin den Tschechen. Bereits 2010 hatten die EU-Richter entschieden, die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich habe das ältere Recht an der Bezeichnung 'Budweiser'. Dieser Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.
Die jüngste Entscheidung wurde von Anheuser-Busch begrüßt. 'Mit diesem Urteil haben wir in so gut wie allen Ländern der Welt einen Schutz für die Marken Bud oder Budweiser', teilte eine Sprecherin im belgischen Löwen mit.
Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich schon seit Jahren weltweit um die Rechte an den Marken 'Bud' und 'Budweiser'. Mal gewinnt Anheuser-Busch vor Gericht, mal Budejovický Budvar. In der EU hatte der US-Brauereikonzern in den 1990er Jahren seine Marke eintragen lassen und damit den Bierkrieg ausgelöst.
'Budweiser' bedeutet übersetzt 'aus Budweis', einer böhmischen Stadt. In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut./mt/DP/rum