STUTTGART(dpa-AFX) - Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat die Auflösung des Betriebsrats der Firma Kärcher bestätigt. Der Betriebsrat habe vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Müller am Donnerstag. Damit bestätigte er die Entscheidung in erster Instanz. Weil zunächst nicht klar war, ob der alte Betriebsrat formal gesehen überhaupt noch im Amt ist, hatte sich die Entscheidung am Donnerstag verzögert. Denn vor wenigen Tagen fanden die regulären Betriebsratswahlen bei Kärcher statt.
In dem Streit hatte die Gewerkschaft kritisiert, dass der alte Betriebsrat weniger Betriebsversammlungen einberufen hatte als vom Gesetz vorgesehen und dessen Auflösung verlangt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz müssen pro Jahr vier Versammlungen stattfinden. Kärcher hatte aber in den vergangenen Jahren nur eine im Rahmen einer Weihnachtsfeier abgehalten.
Der Anwalt des Unternehmens, Ralf Busch, sagte, er könne darin keinen groben Verstoß erkennen. Viele Firmen hielten sich nicht an die vorgegebene Zahl. Der Richter entgegnete, das Gesetz sei eindeutig. 'Über eine Stoppstelle darf man auch nicht drüberfahren', auch wenn sich viele Verkehrsteilnehmer nicht daran hielten. Darüber hinaus sei in der Verhandlung deutlich geworden, dass es dem Betriebsratschef Hans-Jörg Ziegler auch darum gegangen sei, die Gewerkschaft grundsätzlich aus dem Unternehmen zu halten.
Bei den Neuwahlen Anfang der Woche hat die IG Metall an Einfluss gewonnen. Die erstmals von der Gewerkschaft unterstützte Liste errang sechs der 19 Plätze in dem Gremium. Am kommenden Montag findet die konstituierende Sitzung statt. Der bisherige Betriebsratschef Ziegler sagte, er rechne sich gute Chancen aus, erneut als Kandidat für die Spitze des Gremiums vorgeschlagen zu werden. Richter Müller betonte, die Entscheidung sei ein Zeichen für ihn, dass er in der Funktion künftig das Betriebsverfassungsgesetz einzuhalten habe.b