MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das umstrittene Stammzell-Patent des renommierten Bonner Forschers Oliver Brüstle widerrufen. Hintergrund seien rechtstechnische Fragen, sagte der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder am Donnerstag. Ethische Fragen seien jetzt im Verfahren nicht erörtert worden.
'Das Patent muss so, wie es erteilt worden ist, widerrufen werden, weil es sich auf Inhalte bezieht, die in der ursprüngliche Anmeldung nicht beschrieben sind', sagte Osterwalder. Der - nach ethischen Einwänden bereits angepasste - Patentantrag Brüstles bezog sich auf die Entnahme von Stammzellen, ohne dass der Embryo beeinträchtigt oder zerstört wird. Solche Techniken waren aber bei der Anmeldung 1998 gar nicht öffentlich bekannt.
Um das Brüstle-Patent gibt es seit Jahren Streit. 'Das ist eine wichtige Teilentscheidung. Sie stärkt den Schutz menschlicher Embryonen', sagte der Patent-Experte für Greenpeace, Christoph Then. Jedoch sind noch Rechtsmittel möglich. 'Wir erwarten auch, dass es noch einmal zu einer Beschwerde kommen wird.'
Forscher Brüstle zeigte sich überrascht, dass das Europäische Patentamt die Sache restriktiver interpretiert als der Bundesgerichtshof. Der habe nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Ganze flexibler gehandhabt, sagte Brüstle der dpa. 'Das EPA geht jetzt hinter die Haltung des Bundesgerichtshofs zurück.' Dennoch komme der Entscheid nicht unerwartet. Denn das EPA habe in der Vergangenheit in biotechnologischen Sachen doch eine sehr vorsichtige Haltung eingenommen, sagt Brüstle. Wie es am Ende ausgehe, müsse man sehen - wenn der Fall die nächste Kammer erreiche. 'So gesehen handelt es sich also um kein dramatisches Ergebnis.'
Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 mit Blick auf das Brüstle-Verfahren Patente auf embryonale Zellen weitgehend verboten. Verfahren, die auf einer Verwendung oder Zerstörung von Embryonen beruhen, dürfen demnach nicht patentiert werden. Der Bundesgerichtshof gewährte daraufhin im vergangenen Jahr Forschern jedoch Patentschutz, wenn sie sich an bestimmte Bedingungen halten - der Embryo also etwa nicht zerstört wird.
Eine amerikanische Firma hatte im November 2006 Einspruch gegen das Europäische Brüstle-Patent beim EPA eingelegt und den Widerruf des Patents verlangt. Greenpeace habe gegen das gleichlautende deutsche Patent Einspruch eingelegt, sagte Then./sd/DP/stb
'Das Patent muss so, wie es erteilt worden ist, widerrufen werden, weil es sich auf Inhalte bezieht, die in der ursprüngliche Anmeldung nicht beschrieben sind', sagte Osterwalder. Der - nach ethischen Einwänden bereits angepasste - Patentantrag Brüstles bezog sich auf die Entnahme von Stammzellen, ohne dass der Embryo beeinträchtigt oder zerstört wird. Solche Techniken waren aber bei der Anmeldung 1998 gar nicht öffentlich bekannt.
Um das Brüstle-Patent gibt es seit Jahren Streit. 'Das ist eine wichtige Teilentscheidung. Sie stärkt den Schutz menschlicher Embryonen', sagte der Patent-Experte für Greenpeace, Christoph Then. Jedoch sind noch Rechtsmittel möglich. 'Wir erwarten auch, dass es noch einmal zu einer Beschwerde kommen wird.'
Forscher Brüstle zeigte sich überrascht, dass das Europäische Patentamt die Sache restriktiver interpretiert als der Bundesgerichtshof. Der habe nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Ganze flexibler gehandhabt, sagte Brüstle der dpa. 'Das EPA geht jetzt hinter die Haltung des Bundesgerichtshofs zurück.' Dennoch komme der Entscheid nicht unerwartet. Denn das EPA habe in der Vergangenheit in biotechnologischen Sachen doch eine sehr vorsichtige Haltung eingenommen, sagt Brüstle. Wie es am Ende ausgehe, müsse man sehen - wenn der Fall die nächste Kammer erreiche. 'So gesehen handelt es sich also um kein dramatisches Ergebnis.'
Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 mit Blick auf das Brüstle-Verfahren Patente auf embryonale Zellen weitgehend verboten. Verfahren, die auf einer Verwendung oder Zerstörung von Embryonen beruhen, dürfen demnach nicht patentiert werden. Der Bundesgerichtshof gewährte daraufhin im vergangenen Jahr Forschern jedoch Patentschutz, wenn sie sich an bestimmte Bedingungen halten - der Embryo also etwa nicht zerstört wird.
Eine amerikanische Firma hatte im November 2006 Einspruch gegen das Europäische Brüstle-Patent beim EPA eingelegt und den Widerruf des Patents verlangt. Greenpeace habe gegen das gleichlautende deutsche Patent Einspruch eingelegt, sagte Then./sd/DP/stb