BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Im EU-Beihilfeverfahren wegen milliardenschwerer Stromrabatte für Deutschlands Industrie hat Europas Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia Bedingungen für einen möglichen Kompromiss genannt. Reduktionen sollten nur für energieintensive Unternehmen gewährt werden, 'die wirklich dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt und besonders von der Finanzierung der Erneuerbaren-Förderung betroffen sind', sagte Almunia der Fachzeitschrift 'Energie & Management'.
Ausnahmen könnten auch gelten, wenn das Risiko einer Verlagerung der Produktionsstätte ins außereuropäische Ausland bestehe. Zudem müssten die Kriterien für die Entlastung der Industrie für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten, um Subventionswettläufe zu verhindern, sagte Almunia.
Die EU hatte Mitte Dezember ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage eingeleitet. Das Verfahren wird voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern. Von den Preisnachlässen profitieren 2014 mehr als etwa 2700 deutsche Stromabnehmer - darunter Unternehmen der Stahl-, Aluminium-, Papier- und Zementindustrie. Das Gesamtvolumen liegt bei gut fünf Milliarden Euro. Das Geld zahlen die deutschen Stromkunden über den Preis. Nach Ansicht der Behörde verstoßen die Rabatte möglicherweise gegen die Grundprinzipien fairen Wettbewerbs in Europa.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte eindringlich vor zu harten Einschnitten gewarnt. Das Beihilfeverfahren gefährde Arbeitsplätze. Solange der Industriestrom in anderen EU-Staaten billiger sei als in Deutschland, könne sie nicht einsehen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Die Bundesregierung plant aber laut Koalitionsvertrag, die Rabatte einzuschränken./rs/DP/zb