(Wiederholung des Textes vom 6. Oktober zur Klarstellung: Im Text wurde Computer durch Echtheitszertifikat ersetzt. Damit wird klargestellt, dass der Zwischenhändler Echtheitszertifikate und Handbücher zu einem Paket zusammenstellte.)
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Echtheitszertifikaten handelt. Dieser muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme mit Echtheitszertifikaten versieht. Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10 ).
Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl Echtheitszertifikate aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte sie mit der Software anderer Rechner, die er dann als Paket verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Zertifikat und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall./sew/DP/stb
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Softwarehersteller Microsoft
Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl Echtheitszertifikate aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte sie mit der Software anderer Rechner, die er dann als Paket verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Zertifikat und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall./sew/DP/stb