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BayernLB-Prozess: Richter empfehlen Ex-Vorständen gütliche Einigung

Veröffentlicht am 19.06.2012, 10:56
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Zum Auftakt des Schadenersatzprozesses gegen acht ehemalige Vorstände der BayernLB vor dem Landgericht München haben die Richter den ehemaligen Top-Managern eine gütliche Einigung mit der Bank empfohlen. Nach vorläufiger Bewertung sei es durchaus vorstellbar, dass einige der Beschuldigten für Schäden haften müssten, sagte die Vorsitzende Richterin der 20. Zivilkammer, Isabel Liesegang, am Dienstag. Eine Einigung könne daher für die Beschuldigten vorteilhaft sein, zumal der Inhalt dieser Gespräche nicht öffentlich gemacht werde. Die Anwälte der ehemaligen Vorstände gingen aber zunächst nicht auf den Vorschlag ein.

Die BayernLB wirft ihrem früheren Chef Werner Schmidt und den sieben weiteren ehemaligen Top-Managern in dem Zivilprozess Pflichtverletzungen bei dem Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vor und fordert 200 Millionen Euro Schadenersatz. Zum Prozessauftakt erschien nur Ex-Vorstand Dieter Burgmer persönlich. Die übrigen Beschuldigten ließen sich von ihren Anwälten vertreten.

Die früheren Vorstände hatten die Übernahme der HGAA im Jahr 2007 beschlossen, obwohl damals schon öffentlich bekannt war, dass die Bank Probleme hatte. Nach Milliardenverlusten gab die BayernLB die HGAA im Jahr 2009 an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde. Den Freistaat Bayern hat das Debakel mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Die BayernLB wäre unter den Belastungen fast zusammengebrochen und musste mit Milliardenhilfen gestützt werden./dwi/DP/wiz

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