DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Dickmann's 'Dicke Eier' werden dank ihrer gedrungenen Form und einer leichten Rille wohl nicht als Plagiat verboten. Das gab das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag in einer vorläufigen Bewertung bekannt. Mit der etwas dickeren Ei-Form weiche die Storck KG ('Dickmann's') mit ihren neuen Schokoküssen von der schlankeren Form ab, die sich eine Werbeagentur in Münster 2008 hatte schützen lassen, bevor sie die Idee der eiförmigen Schaumküsse bei Storck vorstellte.
Die Eiform sei durchaus schutzwürdig, befand das Gericht und widersprach damit den Storck-Anwälten, die argumentiert hatten, das Ei-Design sei als natürliche Form nicht schützbar. Dennoch habe Storck mit seinen 'Dicken Eiern' wegen deren gedrungener Form den Markenschutz der Werbeagentur wohl nicht verletzt. (Az.: 14c O171/12)
Angesichts der realen eiförmigen Schokoküsse, die auf der Richterbank aufgereiht wurden, kamen den drei Berufsrichterinnen der Zivilkammer allerdings Bedenken. Die Unterschiede seien noch geringer als auf den Fotografien, die bislang zum Vergleich herangezogen wurden, räumte die Vorsitzende Richterin Johanna Hofmann-Brückner ein.
Der Versuch eines juristischen Vergleichs scheiterte aber: Dem Münsteraner Schöpfer des eiförmigen Schokokusses wenigstens eine geringe Lizenzgebühr zu zahlen, lehnten die Storck-Anwälte kategorisch ab.
Werbeagentur-Inhaber Rudi Linke zeigte sich enttäuscht: 'Die Idee ist von vorne bis hinten geklaut und gekupfert. Diese Ungerechtigkeit bleibt.' Ein halbes Jahr lang habe ein Süßwaren-Hersteller getüftelt, bis die Eiform technisch perfekt für den Produktionsprozess umgesetzt war. Entsprechend groß sei das Entsetzen gewesen, als Storck plötzlich auf eigene Faust mit eiförmigen Schokoküssen in den Läden aufgetaucht sei. Die Entscheidung des Gerichts soll am 27. Juni verkündet werden./fc/DP/stb
Die Eiform sei durchaus schutzwürdig, befand das Gericht und widersprach damit den Storck-Anwälten, die argumentiert hatten, das Ei-Design sei als natürliche Form nicht schützbar. Dennoch habe Storck mit seinen 'Dicken Eiern' wegen deren gedrungener Form den Markenschutz der Werbeagentur wohl nicht verletzt. (Az.: 14c O171/12)
Angesichts der realen eiförmigen Schokoküsse, die auf der Richterbank aufgereiht wurden, kamen den drei Berufsrichterinnen der Zivilkammer allerdings Bedenken. Die Unterschiede seien noch geringer als auf den Fotografien, die bislang zum Vergleich herangezogen wurden, räumte die Vorsitzende Richterin Johanna Hofmann-Brückner ein.
Der Versuch eines juristischen Vergleichs scheiterte aber: Dem Münsteraner Schöpfer des eiförmigen Schokokusses wenigstens eine geringe Lizenzgebühr zu zahlen, lehnten die Storck-Anwälte kategorisch ab.
Werbeagentur-Inhaber Rudi Linke zeigte sich enttäuscht: 'Die Idee ist von vorne bis hinten geklaut und gekupfert. Diese Ungerechtigkeit bleibt.' Ein halbes Jahr lang habe ein Süßwaren-Hersteller getüftelt, bis die Eiform technisch perfekt für den Produktionsprozess umgesetzt war. Entsprechend groß sei das Entsetzen gewesen, als Storck plötzlich auf eigene Faust mit eiförmigen Schokoküssen in den Läden aufgetaucht sei. Die Entscheidung des Gerichts soll am 27. Juni verkündet werden./fc/DP/stb