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WDH/ROUNDUP: EZB warnt vor Aufweichung von 'Fiskalpakt'

Veröffentlicht am 13.01.2012, 14:31
BERLIN (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank warnt (EZB) vor einer Aufweichung des von Deutschland angestoßenen 'Fiskalpakts ' für mehr Haushaltsdisziplin in der Eurozone und EU. Die jüngste Vertragsversion sei eine 'substanzielle Verwässerung gegenüber früheren Entwürfen', schreibt EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen an die Unterhändler. Kritisiert werden etwa erweiterte Ausnahmeregeln beim angestrebten Defizit- und Schuldenabbau.

'Diese Änderungen laufen aus meiner Sicht klar dem Geist der ursprünglichen Vereinbarung für einen ambitionierten Fiskalpakt zuwider', heißt es in dem Schreiben Asmussens, das der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt und aus dem die 'Financial Times Deutschland' berichtet. Auch deutsche EU-Parlamentarier hatten kritisiert, dass der aktuelle Entwurf für einen zwischenstaatlichen Vertrag 'ein Rückfall' gegenüber früheren Vorschlägen sei.

Berlin und Paris hatten sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass der 'Fiskalpakt' bis zum EU-Sondergipfel Ende Januar stehen könnte, spätestens jedoch im März. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch schwieriger. Die 17 Euro-Länder und bisher neun weitere EU-Staaten wollen sich an dem 'Fiskalpakt' beteiligen. Großbritannien zieht nicht mit. Bisher war ein automatischer Korrekturmechanismus geplant, wenn ein Land das Ziel nicht erreicht. Sanktionsverfahren sollen nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden können.

Asmussen wandte sich unter anderem gegen eine erweiterte Ausnahmeregelung, wonach Pakt-Länder ihre Defizite bei außergewöhnlichen Umständen doch über 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigern dürften. Ausnahmen sollten begrenzt werden auf 'Naturkatastrophen oder schwere Notsituationen, die außerhalb der Kontrolle' einer Regierung liegen, schreibt Asmussen, der die EZB bei den Vertragsverhandlungen vertritt. Auch sei für zeitweise Ausnahmen eine qualifizierte Mehrheit nötig.

Zugleich forderte Asmussen, dass der Europäischer Gerichtshof (EuGH) volle Kontrolle bei der nationalen Umsetzung der Vereinbarungen erhält. Nach der jüngsten Version würde die Aufsicht begrenzt und nicht reichen, um alle Elemente der geplanten Maßnahmen für einen ausgeglichenen Haushalt voll einzuhalten und durchzusetzen./sl/DP/jkr

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