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DGAP-News: Yukon-Nevada Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an (deutsch)

Veröffentlicht am 05.10.2011, 10:49
Aktualisiert 05.10.2011, 10:52
Yukon-Nevada Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an

DGAP-News: Yukon-Nevada Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges

Yukon-Nevada Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an

05.10.2011 / 10:49

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Vancouver, British Columbia, Kanada. 4. Oktober 2011. Yukon-Nevada Gold

Corp. (WKN: A0MVD1; Toronto Stock Exchange: YNG) gibt bekannt, dass in

Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen

Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des

Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 3. Oktober 2011 ein Abkommen

zum Schutz der Aktionärsrechte (das 'Abkommen') mit Computershare Trust

Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen hat.

Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den

vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines

unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der

Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens

ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu

prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder erzwungene

Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,

der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt

werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu

verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebots' fortzufahren. Das

geltende kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen

vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren

oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan

die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen

sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das

Unternehmen bekannt.

Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden

Stammaktie des Unternehmens an die zum 3. Oktober 2011, 0 Uhr 01

(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom

Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein

Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des

Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert

werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre sofern nicht die Rechte

früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.

Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht

Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (triggering Event) ausgeübt

werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden: (i) eine

erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr der

Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt ihre

Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen würde,

dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des

Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes

Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb

von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen

bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.

Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person

ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt, ein

Angebot gemäß eines Übernahmerundschreibens an alle Aktionäre des

Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt

und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in

Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.

Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine

Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine

Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird, um eine

eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine Fortsetzung des

Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre Aktien andient.

Das Abkommen erlässt 'weiche Verkaufssperren' (soft lock-up agreements),

bietet eine gemäßigte Vertragsstrafe und stellt Vermögensverwalter und

Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot vorlegen, frei.

Yukon-Nevada Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue

Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das

Unternehmen besitzt ein breitgefächertes Portfolio von Gold-, Silber-,

Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in

Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens

liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten

und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird

durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden

Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten

Akquisitionen erfolgen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Richard Moritz

Senior Director, Institutional Investor Relations

Tel: (604) 688-9427

Email: rmoritz@yngc.ca

Nicole Sanches

Investor Relations Manager

Tel: (604) 688-9427 ext 224

Email: nicole@yngc.ca

www.yukon-nevadagold.com

CHF Investor Relations

Jeanny So

Director of Operations

Tel: (416) 868-1079 ext. 225

Email: jeanny@chfir.com

www.chfir.com

AXINO AG

investor & media relations

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Germany

Tel. +49 (711) 253592-30

Fax+49 (711) 253592-33

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Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

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141308 05.10.2011

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