Yukon-Nevada Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
DGAP-News: Yukon-Nevada Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Yukon-Nevada Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
05.10.2011 / 10:49
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 4. Oktober 2011. Yukon-Nevada Gold
Corp. (WKN: A0MVD1; Toronto Stock Exchange: YNG) gibt bekannt, dass in
Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen
Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des
Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 3. Oktober 2011 ein Abkommen
zum Schutz der Aktionärsrechte (das 'Abkommen') mit Computershare Trust
Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen hat.
Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den
vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines
unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der
Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens
ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu
prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder erzwungene
Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,
der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt
werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu
verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebots' fortzufahren. Das
geltende kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen
vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren
oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan
die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen
sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das
Unternehmen bekannt.
Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden
Stammaktie des Unternehmens an die zum 3. Oktober 2011, 0 Uhr 01
(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom
Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein
Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des
Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert
werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre sofern nicht die Rechte
früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.
Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht
Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (triggering Event) ausgeübt
werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden: (i) eine
erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr der
Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt ihre
Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen würde,
dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des
Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes
Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb
von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen
bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.
Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person
ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt, ein
Angebot gemäß eines Übernahmerundschreibens an alle Aktionäre des
Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt
und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in
Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.
Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine
Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine
Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird, um eine
eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine Fortsetzung des
Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre Aktien andient.
Das Abkommen erlässt 'weiche Verkaufssperren' (soft lock-up agreements),
bietet eine gemäßigte Vertragsstrafe und stellt Vermögensverwalter und
Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot vorlegen, frei.
Yukon-Nevada Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue
Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das
Unternehmen besitzt ein breitgefächertes Portfolio von Gold-, Silber-,
Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in
Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens
liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten
und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird
durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden
Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten
Akquisitionen erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Richard Moritz
Senior Director, Institutional Investor Relations
Tel: (604) 688-9427
Email: rmoritz@yngc.ca
Nicole Sanches
Investor Relations Manager
Tel: (604) 688-9427 ext 224
Email: nicole@yngc.ca
www.yukon-nevadagold.com
CHF Investor Relations
Jeanny So
Director of Operations
Tel: (416) 868-1079 ext. 225
Email: jeanny@chfir.com
www.chfir.com
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax+49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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05.10.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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141308 05.10.2011
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Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 3. Oktober 2011 ein Abkommen
zum Schutz der Aktionärsrechte (das 'Abkommen') mit Computershare Trust
Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen hat.
Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den
vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines
unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der
Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens
ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu
prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder erzwungene
Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,
der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt
werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu
verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebots' fortzufahren. Das
geltende kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen
vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren
oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan
die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen
sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das
Unternehmen bekannt.
Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden
Stammaktie des Unternehmens an die zum 3. Oktober 2011, 0 Uhr 01
(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom
Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein
Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des
Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert
werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre sofern nicht die Rechte
früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.
Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht
Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (triggering Event) ausgeübt
werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden: (i) eine
erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr der
Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt ihre
Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen würde,
dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des
Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes
Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb
von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen
bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.
Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person
ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt, ein
Angebot gemäß eines Übernahmerundschreibens an alle Aktionäre des
Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt
und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in
Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.
Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine
Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine
Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird, um eine
eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine Fortsetzung des
Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre Aktien andient.
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Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in
Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens
liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten
und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird
durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden
Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten
Akquisitionen erfolgen.
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