LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Fluggesellschaften teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen. Dagegen hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt.
Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet, innerhalb der EU und aus der EU heraus betroffen seien (Rechtssache C-366/10).
Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
Die Aktien der deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin reagierten mit Kurssprüngen auf den Gerichtsentscheid. Kurz nach der Urteilsverkündung konnten die Air-Berlin-Papiere ihre Verluste aus den ersten Handelsstunden halbieren. Lufthansa-Aktien bauten ihre Gewinne kurzfristig aus.
Fluggesellschaften aus der EU fürchten herbe Wettbewerbsnachteile für den Fall, dass ausländische Fluglinien von dem Emissionshandel verschont bleiben sollten. Auch aus China, Russland und anderen Staaten gibt es Widerstand. Fluggesellschaften fürchten, dass sie etwa in China künftig ihrerseits wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen./hrz/stw/DP/tw
Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet, innerhalb der EU und aus der EU heraus betroffen seien (Rechtssache C-366/10).
Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
Die Aktien der deutschen Fluggesellschaften Lufthansa
Fluggesellschaften aus der EU fürchten herbe Wettbewerbsnachteile für den Fall, dass ausländische Fluglinien von dem Emissionshandel verschont bleiben sollten. Auch aus China, Russland und anderen Staaten gibt es Widerstand. Fluggesellschaften fürchten, dass sie etwa in China künftig ihrerseits wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen./hrz/stw/DP/tw