WOLFSBURG (dpa-AFX) - Volkswagen (XETRA:VOW3) kann im Diesel-Debakel mit dem für 2016 geplanten Rückruf laut einem Gutachten womöglich nicht alle Probleme aus der Welt schaffen. Sollten die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen als vorher oder "reduzierte Fahrleistungen" bringen, könnten die VW (XETRA:VOW3)-Kunden das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern. Das geht aus einer juristischen Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag hervor, die die Grünen in Auftrag gegeben haben. Das Gutachten lag der Deutsche Presse-Agentur am Freitag vor, nachdem der "Spiegel" vorab darüber berichtet hatte.
Schon ein erhöhter Verbrauch von nur drei Prozent könne dabei einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme juristisch gesehen eine "erhebliche Pflichtverletzung" infrage, die sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige. Zudem seien auch Schadenersatzklagen denkbar.
Anders als die VW-Händler ist der Konzern laut dem Gutachten fein raus. Denn für den Hersteller komme nur eine Ordnungswidrigkeit mit einer sogenannten Verbandsgeldbuße in Betracht. Voraussetzung sei, dass ein Manager erwiesenermaßen eine Straftat begangen hat. Damit stünde eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro im Raum.
Dazu sagte der Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer: "Darüber werden Manager im VW-Konzern nur müde lächeln und das Portemonnaie zücken." Er forderte für Gesetzesverstöße von Unternehmen "endlich schärfere Regeln, die eine wirkliche Abschreckung darstellen".
Neben dem Aspekt der Strafzahlung betonte Krischer aber auch: Sollten betroffene Wagen wie der Golf oder der Passat nach dem Rückruf mehr Sprit schlucken oder an Beschleunigungskraft verlieren, könnten die Kunden das Fahrzeug zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. "Wenn viele Kunden das in Anspruch nehmen, könnte es für den Konzern sehr, sehr teuer werden", sagte der Grünen-Politiker.