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ots.CorporateNews: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / Deutsche ...

Veröffentlicht am 15.05.2012, 16:27
Deutsche Kreditwirtschaft zur aktuellen 'Finanztest'-Untersuchung zu

Kreditangeboten

Berlin (ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse

von Finanztest - unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen

Bewertungsfaktoren der Untersuchung - zum Anlass nehmen, Banken und

Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie

gemeinsam mit der SCHUFA - als Vertragspartner der Banken und

Sparkassen - auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen

einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung

der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung

der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt.

Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im

Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und

damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre

Geschäftsprozesse integriert.

Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für

Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines

Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter

Zeitpunkt, zu dem die sehr umfangreichen Europäischen

Standardinformationen ausgehändigt werden sollen, wird im Gesetz

nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die

Anfragen zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage

verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen

Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von

allgemeinen Informationsbroschüren.

Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen

Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon im

Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem

Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im

Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind

deshalb fragwürdig.

Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge

einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer

Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.

Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:

Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft:

Bundesverband der

Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken - BVR

Pressesprecherin:

Melanie Schmergal

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Telefon: (030) 20 21-13 00

Telefax: (030) 20 21-19 05

Internet: www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de

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