Deutsche Kreditwirtschaft zur aktuellen 'Finanztest'-Untersuchung zu
Kreditangeboten
Berlin (ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse
von Finanztest - unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen
Bewertungsfaktoren der Untersuchung - zum Anlass nehmen, Banken und
Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie
gemeinsam mit der SCHUFA - als Vertragspartner der Banken und
Sparkassen - auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen
einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.
Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung
der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung
der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und
damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre
Geschäftsprozesse integriert.
Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für
Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines
Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter
Zeitpunkt, zu dem die sehr umfangreichen Europäischen
Standardinformationen ausgehändigt werden sollen, wird im Gesetz
nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die
Anfragen zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage
verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen
Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von
allgemeinen Informationsbroschüren.
Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen
Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon im
Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem
Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im
Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind
deshalb fragwürdig.
Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge
einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer
Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt:
Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
Kreditangeboten
Berlin (ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse
von Finanztest - unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen
Bewertungsfaktoren der Untersuchung - zum Anlass nehmen, Banken und
Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie
gemeinsam mit der SCHUFA - als Vertragspartner der Banken und
Sparkassen - auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen
einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.
Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung
der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung
der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und
damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre
Geschäftsprozesse integriert.
Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für
Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines
Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter
Zeitpunkt, zu dem die sehr umfangreichen Europäischen
Standardinformationen ausgehändigt werden sollen, wird im Gesetz
nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die
Anfragen zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage
verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen
Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von
allgemeinen Informationsbroschüren.
Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen
Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon im
Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem
Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im
Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind
deshalb fragwürdig.
Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge
einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer
Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt:
Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de