FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach einem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts steht das gängige Geschäftsmodell für Lebensversicherungen in Deutschland auf der Kippe. Das Gericht hatte am Montag das aus dem Jahr 1934 stammende Verbot einer Weitergabe der Provision an den Endkunden kassiert, weil die Bestimmung zu ungenau sei. Es handelte sich nach Gerichtsangaben um eine Feststellungsklage, hinter der noch kein konkreter Fall stand. Bislang zahlen die Versicherer den Vermittlern bei Abschluss hohe Provisionen, die diese nach der Verordnung nicht an die Verbraucher weiterleiten durften.
Geklagt hatte nach eigenen Angaben der Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart. Mit der Entscheidung öffne sich der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern. 'Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen', erklärte AVL-Inhaber Uwe Lange laut einer Mitteilung.
Die Finanzaufsicht Bafin bestätigte am Dienstag in Bonn, dass sie der AVL ein Bußgeld für den Fall der Provisionsweitergabe angedroht hat. Man warte nun die schriftlichen Urteilsgründe ab, um zu entscheiden, ob man in die Berufung oder über die zugelassene Sprungrevision gleich zum Bundesgerichtshof gehe, erklärte ein Bafin-Sprecher. Es sei bislang kein Bußgeld verhängt worden. Er bestätigte die möglicherweise grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. 'Wenn ein Gericht eine Verordnung für rechtswidrig hält, ist das schon wichtig.'
Die Versicherungswirtschaft verteidigte ihr Geschäftsmodell. Das Provisionsabgabeverbot besteht aus gutem Grund, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth, am Dienstag in Berlin. 'Es schützt Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen jenseits der bedarfsorientierten Beratung. Ohne das Verbot würde sich der Fokus des Verbrauchers weg vom individuell besten Produkt hin zum 'billigsten' Vermittler verlagern.' Dabei komme die Beratung zu kurz./ceb/DP/stw
Geklagt hatte nach eigenen Angaben der Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart. Mit der Entscheidung öffne sich der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern. 'Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen', erklärte AVL-Inhaber Uwe Lange laut einer Mitteilung.
Die Finanzaufsicht Bafin bestätigte am Dienstag in Bonn, dass sie der AVL ein Bußgeld für den Fall der Provisionsweitergabe angedroht hat. Man warte nun die schriftlichen Urteilsgründe ab, um zu entscheiden, ob man in die Berufung oder über die zugelassene Sprungrevision gleich zum Bundesgerichtshof gehe, erklärte ein Bafin-Sprecher. Es sei bislang kein Bußgeld verhängt worden. Er bestätigte die möglicherweise grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. 'Wenn ein Gericht eine Verordnung für rechtswidrig hält, ist das schon wichtig.'
Die Versicherungswirtschaft verteidigte ihr Geschäftsmodell. Das Provisionsabgabeverbot besteht aus gutem Grund, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth, am Dienstag in Berlin. 'Es schützt Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen jenseits der bedarfsorientierten Beratung. Ohne das Verbot würde sich der Fokus des Verbrauchers weg vom individuell besten Produkt hin zum 'billigsten' Vermittler verlagern.' Dabei komme die Beratung zu kurz./ceb/DP/stw