Berlin, 09. Mrz (Reuters) - Deutschland will künftig vor Ort prüfen, ob ins Ausland gelieferte Rüstungsgüter im Bestimmungsland geblieben sind und nicht in andere Länder weitergegeben wurden. Das Bundeskabinett schuf nach Angaben des Wirtschaftsministeriums am Mittwoch die rechtlichen Bedingungen für diese sogenannten Post-Shipment-Kontrollen. Die Regierung reagiert auf wiederholte Fälle, in denen deutsche Rüstungsgüter in Spannungsgebieten und Staaten auftauchten, für die sie nicht genehmigt waren. "Als erster EU-Staat führen wir damit ein System ein, bei dem die Rüstungsexportkontrolle nicht mit dem Erteilen der Genehmigung endet", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Zu Rüstungsgütern zählen Pistolen und Spezialgewehre für Scharfschützen. Eine besondere Kategorie stellen Kriegswaffen dar wie Kampfflugzeuge, Panzer sowie biologische und chemische Waffen. Bei Kriegswaffen sind Vor-Ort-Kontrollen bereits vorgesehen, nun sollen sie auch bei Rüstungsgütern möglich werden. Die staatlichen Empfänger deutscher Rüstungsgüter außerhalb von Nato und EU müssen sich künftig in der sogenannten Endverbleibserklärung verpflichten, die neuen Vor-Ort-Kontrollen zu dulden.
Kritiker bemängeln seit langem, dass es keine effektiven Kontrollen über den Endverbleib in dem Land gibt, in das deutsche Waffen exportiert werden. Bislang verpflichten sich die Empfängerländer lediglich in einer Erklärung vor der Lieferung, dass die Rüstungsgüter im Land verbleiben. Bei Zweifeln daran müssen Ausfuhranträge abgelehnt werden. Im vergangenen Jahr waren die Genehmigungen für deutsche Waffenexporte in Drittländer massiv auf rund 7,5 Milliarden Euro gestiegen. Gabriel hatte das aber mit Sonderfaktoren begründet.