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Finanzminister erörtern Verfassungsfragen bei Grundsteuer-Reform

Veröffentlicht am 10.05.2019, 16:37
Aktualisiert 10.05.2019, 16:40
© Reuters. Finance Minister Olaf Scholz addresses a news conference to present the results of the latest tax revenue estimate in Berlin

© Reuters. Finance Minister Olaf Scholz addresses a news conference to present the results of the latest tax revenue estimate in Berlin

Berlin (Reuters) - Bei der geplanten Reform der Immobilien-Grundsteuer hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Freitag mit den Ländern und Verfassungsexperten nach Lösungen gesucht.

Dabei ging es auch um sogenannte Öffnungsklauseln, mit denen eigene Regelungen der Bundesländer möglich werden könnten. Das Ministerium wollte sich nach den Gesprächen nicht konkret äußern. Ziel sei eine verfassungsgerechte Reform, sagte eine Sprecherin, denn "ein gewisser Zeitdruck besteht".

© Reuters. Finance Minister Olaf Scholz addresses a news conference to present the results of the latest tax revenue estimate in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungswerte eine Reform der Grundsteuer gefordert und dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Sollte diese scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen. Knackpunkt sind momentan die Öffnungsklauseln, die vor allem von Bayern gefordert werden. Scholz sieht sie kritisch. Strittig ist auch, ob solche Öffnungsklauseln überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Eine mit den Gesprächen vertraute Person sagte Reuters, es gebe Forschritte. Details wurden allerdings nicht genannt. Die deutsche Industrie forderte mehr Tempo: "Der Bundesregierung läuft die Zeit davon. Es darf keine Steuererhöhungen durch die Hintertür geben", sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BDI, Joachim Lang. "Bund und Länder müssen die Zusage einer aufkommensneutralen Reform einhalten."

Der Unions-Finanzpolitiker Hans Michelbach sagte, Rechtsexperten sähen keine Bedenken bei Öffnungsklauseln. Scholz müsse einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. "Vor allem in den jetzt schon sehr teuren Ballungsgebieten drohten massive permanente Grundsteuererhöhungen, wenn die Scholz-Steuer unverändert umgesetzt würde." Die Scholz-Vorschläge orientieren sich an der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke und neu auch an den durchschnittlich gezahlten Mieten an einem Standort. Er hofft, dass die Kommunen - als Profiteur der Grundsteuer - dafür sorgen, dass das gesamte Steueraufkommen nicht steigt. Sie müssten dafür die Hebesätze senken.

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