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Für Islamist Sami A. gilt eine Wiedereinreisesperre

Veröffentlicht am 13.08.2018, 11:13
Aktualisiert 13.08.2018, 11:20
© Reuters.  Für Islamist Sami A. gilt eine Wiedereinreisesperre

Berlin (Reuters) - Für den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. gilt eine Wiedereinreisesperre für Deutschland.

Dies sei automatisch der Fall, wenn eine rechtskräftig abgelehnte Person abgeschoben worden sei, sagte der Sprecher der Stadt Bochum, Thomas Sprenger, am Montag. Damit würde A. bei einem Versuch zur Rückkehr an den deutschen wie auch an den Grenzen der europäischen Schengen-Staaten abgewiesen. Sollte aber das Oberverwaltungsgericht anordnen, dass der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden zurückzuholen sei, werde ihm natürlich ein Visum ausgestellt. "Wir haben keine neuen Fakten geschaffen", sagte er.

Der Tunesier war Mitte Juli von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies wegen der möglichen Gefahr von Folter untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst zugegangen, als A. sich schon auf dem Flug in das nordafrikanische Land befand. Das Gericht hat die Rückholung angeordnet, wogegen die Stadt Bochum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat.

Tunesien hat erklärt, es wolle A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Inzwischen haben die Behörden ihn aus der Haft entlassen. Der Verdacht gegen ihn habe sich noch nicht erhärtet. Die Ermittlungen dauern aber an. OLDEWORLD Reuters Germany Online Report World News 20180813T091312+0000

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