BERLIN (dpa-AFX) - Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April traten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft. Weil E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bislang vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Unter den 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert.
Das Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel. Zudem dürfen Arbeitgeber weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben.