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ROUNDUP: Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Jugendliche gilt seit Freitag

Veröffentlicht am 01.04.2016, 11:25
Aktualisiert 01.04.2016, 11:35
© Reuters.  ROUNDUP: Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Jugendliche gilt seit Freitag

BERLIN (dpa-AFX) - Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April traten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft. "Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks, am Freitag.

Weil E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bislang vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. "Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so Marks. E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Fälschlicherweise haben sie oft den Ruf, die gesündere Alternative zum Tabakrauchen zu sein. Auf Jugendliche wirken sie vor allem wegen Geschmacksrichtungen wie Schokolade oder diversen Fruchtsorten attraktiv. Unter den 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert. Das jetzt in Kraft getretene Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel. Zudem dürfen Arbeitgeber weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben.

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