DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt. "Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post" (Dienstag).
Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. "Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann." Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, sagte Gaß. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.