BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschlands Industrie drohen wegen der Ökoenergie-Hilfen milliardenschwere Nachzahlungen. Hintergrund ist ein mögliches Verfahren der EU-Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Über die Einleitung einer solchen Prüfung entscheidet Brüssel an diesem Mittwoch (18.). Das Verfahren dürfte sich vor allem gegen die Industrie-Privilegien bei der Ökostromförderung richten, also gegen die Vergünstigungen, die das EEG Großabnehmern von Strom einräumt. Die EU-Behörde hält solche Rabatte für die Industrie für wettbewerbwidrig, heißt es in Brüssel.
Sollte die EU-Kommission in dem Verfahren zu dem Schluss kommen, dass die gewährten Rabatte unzulässig waren, müssten die Unternehmen diese zurückzahlen. Deutschlands Industrie fürchtet milliardenschwere Nachzahlungen. In jedem Fall müssten die Konzerne Rückstellungen bilden.
Schon seit Monaten wird das Verfahren erwartet, Brüssel hatte den Termin aber immer wieder verschoben. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte vor zwei Wochen, das Verfahren werde 'ohne Zweifel' bis Weihnachten kommen. Am Mittwoch tagt die EU-Kommission zum letzten Mal vor der Weihnachtspause.
Formal dreht sich der Streit darum, ob das EEG als Beihilfe betrachtet werden muss. Während Brüssel davon ausgeht, hat die Bundesregierung das stets bestritten. Staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
Allerdings ist der Umfang der anstehenden Prüfung noch unklar. Almunia könnte gegen das gesamte deutsche Ökostromfördermodell vorgehen oder nur gegen die Rabatte für die Industrie.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz enthält feste langjährige Preiszusagen für die Einspeisung von Ökostrom (aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen) ins Netz. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum. Die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage. Auch weil es immer mehr Industrierabatte gibt, steigen die Kosten für die Bürger.
Die EU-Kommission will am Mittwoch auch die seit langem erwarteten EU-Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen in einem Entwurf vorlegen und eine öffentliche Konsultation von Firmen und Behörden darüber beginnen. Die Leitlinien legen erstmals einheitliche Regeln für Energiebeihilfen fest. Bisher wird bei Staatshilfen für die Strom- und Gasbranche von Fall zu Fall entschieden. Bis Sommer 2014 soll dann die Endfassung der Leitlinien vorliegen./mt/DP/zb
Sollte die EU-Kommission in dem Verfahren zu dem Schluss kommen, dass die gewährten Rabatte unzulässig waren, müssten die Unternehmen diese zurückzahlen. Deutschlands Industrie fürchtet milliardenschwere Nachzahlungen. In jedem Fall müssten die Konzerne Rückstellungen bilden.
Schon seit Monaten wird das Verfahren erwartet, Brüssel hatte den Termin aber immer wieder verschoben. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte vor zwei Wochen, das Verfahren werde 'ohne Zweifel' bis Weihnachten kommen. Am Mittwoch tagt die EU-Kommission zum letzten Mal vor der Weihnachtspause.
Formal dreht sich der Streit darum, ob das EEG als Beihilfe betrachtet werden muss. Während Brüssel davon ausgeht, hat die Bundesregierung das stets bestritten. Staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
Allerdings ist der Umfang der anstehenden Prüfung noch unklar. Almunia könnte gegen das gesamte deutsche Ökostromfördermodell vorgehen oder nur gegen die Rabatte für die Industrie.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz enthält feste langjährige Preiszusagen für die Einspeisung von Ökostrom (aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen) ins Netz. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum. Die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage. Auch weil es immer mehr Industrierabatte gibt, steigen die Kosten für die Bürger.
Die EU-Kommission will am Mittwoch auch die seit langem erwarteten EU-Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen in einem Entwurf vorlegen und eine öffentliche Konsultation von Firmen und Behörden darüber beginnen. Die Leitlinien legen erstmals einheitliche Regeln für Energiebeihilfen fest. Bisher wird bei Staatshilfen für die Strom- und Gasbranche von Fall zu Fall entschieden. Bis Sommer 2014 soll dann die Endfassung der Leitlinien vorliegen./mt/DP/zb