Früher war der Erwerb von Münzen und Barren der einzige Weg über den ein Anleger in die Edelmetalle investieren konnte. Inzwischen greifen viele Goldanleger alternativ oder zusätzlich auch auf die börsennotierten Gold-ETFs zurück.
Sie bilden den Goldpreis 1:1 ab, verbriefen einen Anspruch auf die physischen Goldbestände des Fonds und sind börsentäglich zu geringen Gebühren handelbar. Man kann sich das Gold auch ausliefern lassen. Das Recht dazu hat der Anleger. Doch in vielen Fällen scheitert die Umsetzung an den konkreten Regelungen der Fonds.
Bei einigen Anbietern ist der kleinste physisch ausgelieferte Goldbarren mindestens 1 Kilogramm schwer und damit rund 35.000 Euro wert. Andere Gold-ETFs fordern, dass der Anleger mindestens einem 12,5-kg-Barren im Depot haben muss, um sein Gold geliefert zu bekommen.
Goldanleger, die nicht über derart große Goldbestände verfügen, aber dennoch auf die Möglichkeit zur physische Auslieferung Wert legen, müssen deshalb eingehend die Lieferbedingungen studieren, sonst droht am Ende ein böses Erwachen.
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag und grüße Sie herzlich,
Dr. Bernd Heim.