GÜTERSLOH/BERLIN (dpa-AFX) - Der umstrittene Euro-Rettungsschirm ESM ist einer Studie des Berliner Europarechtsexperten Christian Calliess zufolge nicht verfassungswidrig. Im Vergleich zu bisherigen Regelungen habe der Bundestag sogar gesteigerte Mitwirkungsrechte, heißt es in der am Montag von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Untersuchung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll am Mittwoch entscheiden, ob Deutschland dem Euro-Rettungsschirm beitreten darf.
Gegen den Willen des Bundestages könne der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) keine Beschlüsse fassen. Denn die Begleitgesetzgebung des Bundestags stelle sicher, dass die wesentlichen Entscheidungen in den Organen des ESM nicht ohne vorherige Zustimmung des Bundestages getroffen werden können. Im Vergleich zum aktuellen EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und erst recht im Vergleich zur sonstigen Beteiligung in Angelegenheiten der EU habe der Bundestag sogar gesteigerte Mitwirkungsrechte beim ESM, schreibt der Professor für Öffentliches Recht und Europarecht.
Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die 'Geschäftsgrundlage' der Mitgliedschaft Deutschlands in der Währungsunion deren Ausgestaltung als 'Stabilitätsgemeinschaft' sei. Gerade dazu diene der mit dem ESM verknüpfte Fiskalpakt. Nothilfen seien damit an strenge Auflagen gekoppelt. Dazu komme die national einzuführende Schuldenbremse. Fazit der Studie: 'Der ESM ist nach demokratischen und rechtlichen Gesichtspunkten solide gebaut.'/mb/DP/jsl
Gegen den Willen des Bundestages könne der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) keine Beschlüsse fassen. Denn die Begleitgesetzgebung des Bundestags stelle sicher, dass die wesentlichen Entscheidungen in den Organen des ESM nicht ohne vorherige Zustimmung des Bundestages getroffen werden können. Im Vergleich zum aktuellen EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und erst recht im Vergleich zur sonstigen Beteiligung in Angelegenheiten der EU habe der Bundestag sogar gesteigerte Mitwirkungsrechte beim ESM, schreibt der Professor für Öffentliches Recht und Europarecht.
Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die 'Geschäftsgrundlage' der Mitgliedschaft Deutschlands in der Währungsunion deren Ausgestaltung als 'Stabilitätsgemeinschaft' sei. Gerade dazu diene der mit dem ESM verknüpfte Fiskalpakt. Nothilfen seien damit an strenge Auflagen gekoppelt. Dazu komme die national einzuführende Schuldenbremse. Fazit der Studie: 'Der ESM ist nach demokratischen und rechtlichen Gesichtspunkten solide gebaut.'/mb/DP/jsl