BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wirbt weiter für das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. 'Ich hoffe, dass das ratifiziert wird', sagte er am Dienstag in seiner Haushaltsrede im Bundestag. Alle Argumente dagegen liefen bei ernsthafter Prüfung ins Leere. Mehr als jetzt sei für die Regelung der Altfälle nicht zu erreichen.
Den Ankauf von Steuer-CDs aus Schweizer Banken mit Angaben über mutmaßliche deutsche Steuerbetrüger nannte Schäuble 'höchst umstritten'. Man dürfe sich dabei nicht auf die Zusammenarbeit mit 'mehr oder weniger kriminellen Figuren' stützen. Dies sei eine 'Perversion des Rechtsstaats'.
Demgegenüber hält Schäubles Ministerium den bisherigen Ankauf solcher CDs für rechtmäßig. Die Steuerbehörden der Länder seien schon nach der Abgabenordnung verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die den Verdacht einer Steuerstraftat nahelegten, heißt es in einer am Dienstag bekanntgewordenen Antwort auf eine Parlamentsanfrage der Grünen. 'Dazu gehören auch angebotene Steuerdaten mit Bezug auf die Schweiz', erklärte Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur dpa vorlag.
Danach wurden die seit 2008 gestohlenen Datensätze mit den Namen von deutschen Steuerhinterziehern 'in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen erworben'. Für die 'operativen Maßnahmen' seien Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zuständig gewesen. Weiter teilte das Finanzministerium mit, dass sich der Bund zur Hälfte an den Kosten für den Ankauf der entwendeten Steuerdaten beteiligt hat.
Nach Ansicht von Experten ergibt sich aus der Antwort auch, dass der Erwerb von solchen direkt angebotenen CDs selbst nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens weiter möglich sei. So schließe das Finanzministerium lediglich aus, dass solche Ankäufe weiter über die Finanzbehörden laufen könnten, sagte der Professor für Steuerrechtslehre an der FU Berlin, Frank Hechtner, der dpa. 'Inwieweit dies durch andere Behörden getätigt werden kann, bleibt offen', erklärte Hechtner.
Die beiden Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick und Thomas Gambke warfen dem Finanzministerium vor, zentrale Fragen nicht beantwortet zu haben. 'Das Abkommen muss daher schnellstmöglich beerdigt werden, weil es schon vor der Ratifizierung die Bekämpfung der Steuerhinterziehung erschwert', erklärten sie.
Schäuble hielt NRW vor, anders als früher nicht mehr die anderen Länder sowie das Bundesamt für Steuern über Datenankäufe zu informieren. Aus Düsseldorf komme eine Fülle an Informationen, die nicht in den vereinbarten Unterrichtungsmechanismen mitgeteilt würden. 'Ob das alles stimmt oder nicht, kann ich nicht überprüfen. Merkwürdig ist das ein wenig.'/jsu/sl/DP/bgf
Den Ankauf von Steuer-CDs aus Schweizer Banken mit Angaben über mutmaßliche deutsche Steuerbetrüger nannte Schäuble 'höchst umstritten'. Man dürfe sich dabei nicht auf die Zusammenarbeit mit 'mehr oder weniger kriminellen Figuren' stützen. Dies sei eine 'Perversion des Rechtsstaats'.
Demgegenüber hält Schäubles Ministerium den bisherigen Ankauf solcher CDs für rechtmäßig. Die Steuerbehörden der Länder seien schon nach der Abgabenordnung verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die den Verdacht einer Steuerstraftat nahelegten, heißt es in einer am Dienstag bekanntgewordenen Antwort auf eine Parlamentsanfrage der Grünen. 'Dazu gehören auch angebotene Steuerdaten mit Bezug auf die Schweiz', erklärte Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur dpa vorlag.
Danach wurden die seit 2008 gestohlenen Datensätze mit den Namen von deutschen Steuerhinterziehern 'in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen erworben'. Für die 'operativen Maßnahmen' seien Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zuständig gewesen. Weiter teilte das Finanzministerium mit, dass sich der Bund zur Hälfte an den Kosten für den Ankauf der entwendeten Steuerdaten beteiligt hat.
Nach Ansicht von Experten ergibt sich aus der Antwort auch, dass der Erwerb von solchen direkt angebotenen CDs selbst nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens weiter möglich sei. So schließe das Finanzministerium lediglich aus, dass solche Ankäufe weiter über die Finanzbehörden laufen könnten, sagte der Professor für Steuerrechtslehre an der FU Berlin, Frank Hechtner, der dpa. 'Inwieweit dies durch andere Behörden getätigt werden kann, bleibt offen', erklärte Hechtner.
Die beiden Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick und Thomas Gambke warfen dem Finanzministerium vor, zentrale Fragen nicht beantwortet zu haben. 'Das Abkommen muss daher schnellstmöglich beerdigt werden, weil es schon vor der Ratifizierung die Bekämpfung der Steuerhinterziehung erschwert', erklärten sie.
Schäuble hielt NRW vor, anders als früher nicht mehr die anderen Länder sowie das Bundesamt für Steuern über Datenankäufe zu informieren. Aus Düsseldorf komme eine Fülle an Informationen, die nicht in den vereinbarten Unterrichtungsmechanismen mitgeteilt würden. 'Ob das alles stimmt oder nicht, kann ich nicht überprüfen. Merkwürdig ist das ein wenig.'/jsu/sl/DP/bgf